Ist die Eingriffsregelung nur ein Papiertiger? Ergebnisse aus ganz NRW legen dies nahe

Im Herbst 2022 veröffentlichte der BUND Mönchengladbach eine Studie zur Umsetzung der sogenannten Eingriffsregelung im Stadtgebiet.

Diese seit über 40 Jahren im Bundesnaturschutzgesetz verankerte Regelung hat zum Ziel, Eingriffe in Natur und Landschaft, z.B. größere Bau- und Straßenprojekte in der freien Landschaft, durch neu zu schaffende Biotope in der Nähe (sogenannte Kompensationsflächen) wenigsten etwas auszugleichen.

Seit 2017 müssen diese Maßnahmen im Internet für jeden zugänglich veröffentlicht werden.

Im Januar 2018 mahnte der BUND diese Veröffentlichung an, die dann im Herbst 2018 von der Stadt ins Netz gestellt wurde. Die mangelhafte Qualität dieser Veröffentlichung war der Anlass, uns näher mit der Thematik zu befassen. Das mündete im Frühjahr 2021 in einer entsprechenden Studie mit recht dürftigem Ergebnis. Wir dachten damals, schlechter ginge es kaum. Weit gefehlt!

Der Landesverband des BUND NRW hat sich nun ebenfalls dieses Themas angenommen und im Herbst 2023 eine landesweite Abfrage zur Veröffentlichung des Kompensationsflächenverzeichnisses im Internet durchgeführt.

Das Ergebnis liegt nun vor. Es lässt in der Bewertung nach unten kaum noch Spielraum oder anders ausgedrückt: schlechter geht’s kaum. Die meisten Kommunen in NRW haben nichts, was man öffentlich via Internet einsehen könnte – bis auf eine rühmliche Ausnahme: das ist Mühlheim an der Ruhr.

Woran liegt das?

Aus den Behördenantworten und unseren Erfahrungen liegt der Schluss nahe, dass sich weder die Öffentlichkeit noch die Politik in der Vergangenheit dafür interessiert haben. Es müssen geeignete Flächen gesucht, gefunden, gekauft oder gepachtet werden, was in der Regel zu Lasten landwirtschaftlich genutzter Flächen geschieht. Das ist lästig und belastet finanziell– wenn auch nur unerheblich – die Investoren der Bauprojekte. Es zeugt aber auch von einer gewissen Geringschätzung des Naturschutzes.

Im gerade erschienenen Nachhaltigen Gewerbeflächenkonzept Mönchengladbach (NGK, 136 Seiten) ist den Autoren das Thema ganze zwei Sätze wert:

„Kompensationsmaßnahmen: Wenn Konflikte nicht vollständig vermieden werden können, können Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden, um negative Auswirkungen auszugleichen. Dies kann beispielsweise durch die Schaffung von Ersatzlebensräumen, den Schutz von Naturressourcen oder die finanzielle Unterstützung von Umweltprojekten erfolgen.“

Es fehlt entsprechend das Personal, es fehlen an konkreten administrativen Vorgaben für die Umsetzung, z.B. an einer einheitlichen, leicht zu bedienenden Software und es fehlt am Datenfluss zwischen Behörden und anderen beteiligten Akteuren. Es fehlt also an fast allem.

So sehen dann auch die Unterlagen aus, die den zuständigen Unteren Naturschutzbehörden vorliegen. Daraus lässt sich auch bei gutem Willen, den man den zuständigen SachbearbeiterInnen durchaus unterstellen darf, nichts Vernünftiges und Nachvollziehbares erstellen, das man veröffentlichen könnte. Und das gilt bundesweit!

Durch unsere Abfrage wissen die zuständigen Behörden in NRW nun zumindest, dass man sich interessiert. Auch der Umweltminister weiß inzwischen Bescheid. Wenn sich auch die Öffentlichkeit des Themas verstärkt annimmt, besteht zumindest eine gewisse Chance, dass sich zukünftig etwas verbessert. Natur- und Klimaschutz haben das dringender nötig denn je.

Mehr Infos dazu.

 

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