Positionen

Menschernkette-Rheinbraun

Der BUND ist unabhängig und keinem verpflichtet. Denn für uns zählen Meinungsvielfalt, klare Standpunkte und der kritische Blick im Interesse aller BürgerInnen. Wir decken Missstände auf und liefern Fakten, die andere lieber verborgen halten.

Ein Blick in unsere Satzung verrät, was man von uns zu erwarten hat:

(1) Der BUND heißt ”Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.” (BUND NRW). Er ist Landesverband im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.

(2) Zweck des BUND NRW sind Schutz und Pflege von Natur und naturgemäßer Umwelt zur Erhaltung und Wiederherstellung der naturbedingten Einheit von Leben und Umwelt. Seine Bemühungen gelten insbesondere den noch verbliebenen Naturlandschaften und naturnahen Landschaften, einer ökologischen Gestaltung der Kulturlandschaft und naturnaher Erholungslandschaften, den natürlichen Bodenformen, schutzwürdigen Einzelobjekten, der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt, der Förderung des Tierschutzes, der Bodengesundheit, der Reinhaltung von Wasser und Luft, der Lärmminderung sowie gesunder Lebensbedingungen, u.a. im Wohn-, Arbeits- und Ernährungsbereich.

(3) Der BUND NRW macht es sich zur Aufgabe:

  1. den Natur-, Umwelt- und Lebensschutzgedanken öffentlich zu vertreten,
  2. darauf hinzuarbeiten, dass ökologisches Verständnis in Gesellschaft und Schule als allgemeines Bildungsziel anerkannt wird,
  3. Veröffentlichungen über Natur- und Lebensschutz, Umwelt- und Landschaftspflege herauszugeben sowie Vorträge, Führungen, Lehrgänge und Ausstellungen insbesondere auch für die Jugend zu veranstalten und durch Jugendarbeit Jugendliche an die Aufgaben des Natur- und Umweltschutzes heranzuführen,
  4. bei Planungen und Gesetzgebungsvorhaben, die für Natur, Landschaft oder Umwelt des Menschen bedeutsam sind, mitzuwirken,
  5. für einen konsequenten Vollzug der die Umwelt schützenden Gesetze einzutreten,
  6. Schädigungen der Lebensgrundlagen, insbesondere der Natur, des Naturhaushaltes und der Landschaft sowie natur-, landschafts- und umweltfeindliche Planungen abzuwehren,
  7. naturverbundene Planung und Pflege der Landschaft zu fördern,
  8. schutzwürdige Gebiete und Naturgebilde zu erwerben, ggf. die Trägerschaft für Schutzgebiete zu übernehmen und für deren Erhaltung zu sorgen,
  9. die Grundlagen für den Natur- und Umweltschutz zu erforschen, soweit die hierbei gewonnenen Erkenntnisse der Erfüllung der Aufgaben a) bis h) dienen, die Forschung auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes zu fördern, ebenso Erkenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln und auszutauschen,
  10.  zu Stiftungen und sonstigen Zuwendungen für die unter a – i genannten Aufgaben aufzurufen,
  11. die Öffentlichkeit über Umwelt und Naturschutz zu informieren.

(4) Der BUND NRW steht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland; er ist parteipolitisch neutral und überkonfessionell.

2013 Demo Monsanto (16)

Die offiziellen Stellungnahmen nach § 60 BNatSchG und Pressemitteilunen finden sich in unserem Archiv/Stellungnahmen

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