Kompensationsflächen im JHQ

Für den Ausbau der A40 in Duisburg sind Ersatzmaßnahmen  u.a. im JHQ in Mönchengladbach vorgesehen:

In den entsprechenden Planfeststellungsunterlagen heißt es dazu:

Das  seit  Ende  2013  aufgegebene  Gelände  des  ehemaligen  NATO-Hauptquartiers  (JHQ)  in  Mönchengladbach-Rheindahlen, das britischen Armeeangehörigen als Wohnstandort diente, soll nach Beseitigung des Gebäudebestandes naturschutzfachlich aufgewertet und als Erholungsraum zugänglich gemacht werden. Die Verwaltung des Geländes liegt im Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).

Nach der Beseitigung des Gebäudebestandes, welche im Westteil des Geländes (Los 1) beginnt und durch die BImA durchgeführt wird, erfolgen im Zuge der Ersatzmaßnahme auf einer ca. 12,51 ha großen Fläche der Abriss oder die Verfüllung/der Verschluss der Gebäudekeller, die Entsiegelung befestigter Wege- und Stellflächen, die Entfernung des gesamten Bauschutts und Oberbaus sowie eine Tiefenlockerung und ein Angleichen der geräumten Flächen.

Anschließend  wird  eine  Entwicklung  standortgerechter,  der  potenziellen  natürlichen  Vegetation  (frischer Eichen-Buchenwald der Schwalm-Nette-Platten und Wechsel von feuchtem und trockenem Eichen-Buchenwald) entsprechender naturnahen Waldstandorten durch natürliche Sukzession und/oder Initialpflanzung eingeleitet. Maßgebliches Ziel ist die Schaffung einer Pufferzone für das unmittelbar an  das  ehemalige  JHQ  angrenzende  Naturschutzgebiet  Knippertzbachtal  bzw.  das  FFH-Gebiet „Schwalm, Knippertzbach, Raderveekes und Lüttelforster Bruch“ , da derzeit noch unklar ist, welcher Nutzung die östlich an das Los 1 angrenzenden Flächen im Bereich des Loses 2 zugeführt werden sollen.

In  Abstimmung mit  der  Unteren  Naturschutzbehörde  der  Stadt  Mönchengladbach  wurde  von  einem aktuellen Wert der Fläche von 2 und einem zukünftigen Flächenwert von 6 Wertpunkten ausgegangen.

Die genaue Lage der Ersatzmaßnahmen ist Unterlage 9.2 (Blätter E1-E5) zu entnehmen.“ (Anlage)

Lageplan E5 JHQ

Unsere Meinung:

Dass am Innenrand der FFH-Gebiete am JHQ Pufferzonen das NSG erweitern, ist sicherlich zu begrüßen.

Dass Kompensationsmaßnahmen für einen Eingriff in den Naturhaushalt in zig km Entfernung vom Eingriff realisiert werden und werden dürfen, ist andererseits nicht im Sinne des Erfinders, weil keine echte ökologische Kompensation des Eingriffs.

Das kann (und wird) dazu führen, dass sinnvolle Entwicklungsmaßnahmen in Natur und Landschaft landesweit nur noch dann umgesetzt werden, wenn irgendwo anders ein Eingriff erfolgt ist. Das spart Geld, führt aber netto zu keinerlei Verbesserung der Umwelt. Es ist auch kein tatsächlicher ökologischer Ausgleich, denn der muss natürlich dort erfolgen, wo eingegrffen wurde und nicht in 40km Entfernung.

Print Friendly, PDF & Email

3 Gedanken zu “Kompensationsflächen im JHQ

  1. Ich verstehe das nicht .
    Hier wird ein komplettes Wohngebiet mit kompletter Urbanisation vernichtet.
    Hätte man hier nicht Leute/Familien mit geringen Einkommen was geben oder verkaufen Können.
    Ist schon traurig was man das sieht.

    1. Die Gebäude sind größtenteils mit giftigen Bausubstanzen behaftet, die erst entfernt werden müssten. Beim Bau des JHQ waren Substanzen wie Asbest, PAK und andere giftige Substanzen noch legal verbaubar, da deren Giftpotentiale erst viel später festgestellt wurden. Desweiteren ist der Standard heute nicht mehr aktuell.

  2. Es ist unglaublich wie ein ein vollentwickeltrs Wohngebiet so verkommen ist.. Für mich ich ist es wieder nur ein Zeichen wie unfähig der Staat und die entsprechenden Verwaltungen sind ….. Wohnraum sozial Familie freundlich ….lachhaft !!!!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert