Der BUND ist einer von drei in NordrheinWestfalen anerkannten Naturschutzvereinen. Das bedeutet, er muss bei bestimmten umweltrelevanten Verfahren angehört werden und ist mit 2 Mitgliedern im Beirat der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Mönchengladbach vertreren und auch dort beratend tätig.
Die Stellungnahmen für die Kreisgruppe Mönchengladbach verfasst im Auftrag unseres Landesverbandes i.d.R. Heinz Rütten, studierter Biologe und Chemiker und seit 30 Jahren mit dieser Aufgabe befasst.
§60 Bundesnaturschutzgesetz
Von den Ländern anerkannte Vereine
(1) Die Länder erlassen Vorschriften über die Mitwirkung und Anerkennung von rechtsfähigen Vereinen nach den in den Absätzen 2 und 3 genannten Maßgaben.
(2) Einem von den Ländern anerkannten Verein ist Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einsicht in die einschlägigen Sachverständigengutachten zu geben
- bei der Vorbereitung von Verordnungen und anderen im Rang unter dem Gesetz stehenden Rechtsvorschriften der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden der Länder,
- bei der Vorbereitung von Programmen und Plänen im Sinne der §§ 15 und 16,
- bei der Vorbereitung von Plänen im Sinne des § 35 Satz 1 Nr. 2,
- bei der Vorbereitung von Programmen staatlicher und sonstiger öffentlicher Stellen zur Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrängter wild lebender Arten in der freien Natur,
- vor Befreiungen von Verboten und Geboten zum Schutz von Naturschutzgebieten, Nationalparken, Biosphärenreservaten und sonstigen Schutzgebieten im Rahmen des § 33 Abs. 2,
- in Planfeststellungsverfahren, die von Behörden der Länder durchgeführt werden, soweit es sich um Vorhaben handelt, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind,
- bei Plangenehmigungen, die von Behörden der Länder erlassen werden, die an die Stelle einer Planfeststellung im Sinne der Nummer 6 treten, soweit eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 17b Abs. 1 Nr. 5 des Bundesfernstraßengesetzes vorgesehen ist.
Die Länder können eine weitergehende Form der Mitwirkung festlegen. Sie können darüber hinaus
- die Mitwirkung anerkannter Vereine auch in anderen Verfahren vorsehen, soweit die Mitwirkung auf landesrechtlichen Vorschriften beruht, sowie
- bestimmen, dass in Fällen, in denen Auswirkungen auf Natur und Landschaft nicht oder nur im geringfügigen Umfang oder Ausmaß zu erwarten sind, von einer Mitwirkung abgesehen werden kann.
Die folgenden Stellungnahmen sind chronologisch geordnet als pdf abgespeichert und durch Anklicken in einem neuen Fenster einsehbar.
- 30.5.2018: Antwort mags wg. Grünordnungsplan
- 18.3.2018: Brief an OB wg. Grünordnungsplan
- 2.3.2018: Antwort OB wg. mags
- 12.1.2018: Brief an Oberbürgermeister wg. mags
- Stadtökologisches Konzept des BUND vom November 2017
- Stellungnahme vom 3.10.2017 zum Planfeststellungsverfahren zur Rernaturierung der Niers im Bereich Bresgespark
- Stellungnahme vom 14.9.2017 zum Regionalplan Düsseldorf – Stadtgebiet
- Schreiben an die Stadt wegen Fällungen im NSG Bungstwald vom 7.1.2017
Antwort der Stadt MG (mags) - Stellungnahme vom 18.9.2016 zum Bebauungsplan Nr. 773S Stapper Weg „An den Fichten“
- Stellungnahme vom 19.9.2016 zum Regionalplan Düsseldorf – Stadtgebiet
- Stellungnahme des Landesbüros zum Regionalplan Düsseldorf (MG) 2016
- Pressemitteilung vom 24.3.2016 zum Thema Freiflächenverbrauch in MG
- Stellungnahme vom 15.3.2016 zum Bebauungsplan Nr. 774/S Geneicken/Bonnebroich
- Stellungnahme vom 6.3.2016 zum Projekt Seasons im JHQ
- Offener Brief vom 8.1.2016 zum Projekt Seasons im JHQ
- Stellungnahme vom 14.12.2015 zum Entwurf der 3. Leitentscheidung der Landesregierung von NRW zur Zukunft des Rheinischen Braunkohlenreviers/ Garzweiler II
- Stellungnahme vom 15.2.2015 zum Regionalplan Düsseldorf – Stadtgebiet Mönchengladbach
- Stellungnahme vom 7.6.2014 zum Projekt „Rock am Ring“ im JHQ
- Stellungnahme vom 6.11.2014 zur Aufhebung einer Teilfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet (JHQ)
- Stellungnahme vom 17.8.2014 zur Abgrabung/Verfüllung in Mönchengladbach, Gem. Odenkirchen, Flur 26 … Antrag der Fa. Zimmermanns zur Verlängerung der Abgrabungs-, Verfüll- und Herrich-tungsgenehmigung vom 28.4.2014