20 Jahre Kompensationsflächen in Mönchengladbach BUND legt Naturschutz-Studie vor, die enttäuschend ausfällt

Kompensationsflächen sind Flächen für den Naturschutz, die bei sogenannten Eingriffen in Natur und Landschaft, wie sie z.B. größere Bauprojekte in der Landschaft darstellen, dafür sorgen sollen, dass ein gewisser Ausgleich für die negativen ökologischen Folgen geschaffen wird (sogenannte Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes).

In der Praxis bedeutet das im Kern: Wer etwas in der freien Landschaft baut und dadurch die Umwelt negativ beeinflusst, muss diesen Umweltschaden an dieser oder anderer Stelle dadurch ausgleichen, dass er ökologisch geringwertige Flächen so aufwertet, dass der Schaden kompensiert wird. Ein Beispiel wäre die Umwandlung eines Ackers in eine artenreiche Wildblumenwiese, was auf mehr als 50 % der Kompensationsflächen in Mönchengladbach vorgesehen ist.

Abb. 1: Großflächige Eingriffe in Natur und Landschaft, wie z.B. am Nordpark, erfordern großflächige Ausgleichsmaßnahmen, z.B. in Form einer artenreichen Wildblumenwiese.
Abb. 2: Die angelegten Wildblumenwiesen, wie hier an der Hardter Landstraße, verdienen selten ihren Namen. Dafür werden sie zu früh, zu oft gemäht und häufig noch gedüngt.

Seit ungefähr 20 Jahren bemüht sich die Kreisgruppe Mönchengladbach um Klarheit über die Handhabung der Eingriffsregelung im Stadtgebiet, insbesondere um die nachvollziehbare Umsetzung und die korrekte Verwendung der dafür eingenommenen bzw. vorgesehenen Ersatzgelder, die ein Bauherr an die Stadt zahlt, damit sie an seiner Stelle die Kompensationsmaßnahmen durchführt.

 

 

 

 

Durch Gesetzesänderungen bzgl. der Offenlegungspflicht (nach § 34 LNatSchG NRW) haben wir unsere Aktivitäten und Recherchen in den letzten Jahren intensiviert und konkretisiert.

Abb. 3: Die beiden Biologen Heinz und Sabine Rütten kartierten und begutachteten die Kompensationsflächen in den Jahren 2019 und 2020.

Zwei Jahre lang haben Biologen des BUND nun ca. 75% aller im Internet verzeichneten Kompensationsflächen der Stadt Mönchengladbach (152 von 220 Flächen) untersucht und mit den Festsetzungen und der Umsetzung vor Ort verglichen und bewertet

Abb. 4: Dieses Raster des BUND ist das Mindestmaß, was der Gesetzgeber fordert und was man zur Führung eines Kompensationsflächenkatasters erwarten darf. Die Analyse gestaltete sich für den BUND recht mühsam, weil die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben im Internet nur äußerst lückenhaft und rudimentär sind und die Stadt ihre wenigen Daten nicht zur Verfügung stellen wollte.

Was und wieviel für eine Kompensation im Einzelfall getan werden muss, welche Flächen dafür in Frage kommen und was das den Investor kostet, legt die Stadt (Untere Naturschutzbehörde) fest. Sie ist auch dafür verantwortlich, dass die auserkorenen Flächen so gestaltet und entwickelt werden, wie es vorgesehen ist.

206 Kompensationsflächen führt die Stadt (2020) mit einer Gesamtfläche von ca. 220 ha, davon sind 140 (143 ha) im Stadteigentum. 75 % dieser Flächen hat der BUND näher untersucht.

Was die Biologen des BUND dabei herausfanden, hat sie wenig begeistert.

Zunächst fiel auf, dass die Stadt bei jeder 7. Fläche nicht weiß, weshalb sie angelegt wurde und bei mehr als der Hälfte der Flächen nicht nachvollziehen kann, wann sie geschaffen wurden. Das geht aus dem Kompensationsflächenkataster der Stadt hervor, dass sie 2019 auf ihrer Homepage veröffentlicht hat.

Abb. 5:   Die Untersuchungen des BUND gestalteten sich nicht einfach, weil die zugänglichen Daten recht rudimentär sind und die Stadt ihre Rohdaten nicht zur Verfügung stellen wollte, warum auch immer.

Nicht wenige dieser Flächen erwecken den Anschein, als habe man alles in das Kompensationsflächenkatater eingefügt, was irgendwie nach Begrünung aussieht. Da finden sich verbuschte Autobahnböschungen neben als Obstwiese genutzte Privatgärten, Wasserwerkseingrünungen neben Waldlichtungen, die aufgeforstet wurden oder auch Gewässerrenaturierungen, bei denen nur selten ein Tropfen Wasser fließt.

Abb. 6: Maßnahme „Gewässer“. Wasser sucht man hier (Graben zwischen Buchholz und Herrath) meist vergebens. Welchen Sinn die Mäanderführung dabei haben soll, erschließt sich dem Ökologen nicht. (Kompensationsfläche Nr. 196 für das Gewerbegebiet Rheindahlen.West).Ähnliche „Gewässerrenaturierungen“ finden sich auch am Knippertzbach. Für solche ökologisch unsinnigen Tiefbaumaßnahmen wurden über 80.000 Euro ausgegeben. So steht es im Ersatzgeldverzeichnis aus dem Jahre 2020.

Vor Ort stellten die Biologen auch fest, dass viele der Kompensationsflächen nicht das halten, was sie auf dem Papier versprechen.

Was eine Wildblumenwiese sein soll, entpuppte sich bei näherer Betrachtung häufig als Wirtschaftsgrünland, nach der Aufwertung nicht viel wertvoller als vorher. Das betraf immerhin jede dritte sogenannte artenreiche Wildblumenwiese. Wenn man beobachtet, wie unverhohlen auf Kompensationsflächen gedüngt und vorzeitig abgemäht wird, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hierbei wohl niemand Kontrollen oder ernsthafte Sanktionen befürchten muss.

Zuständig für die Pflege städtischer Kompensationsflächen ist inzwischen die mags in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde.

Unter dem Strich, so der BUND, blieben 52 der 152 untersuchten Flächen (= 34 %) übrig, deren Umsetzung die Umweltschützer zufrieden stellte, d.h. die sich als ökologisch hochwertig herausstellten und den Ansprüchen des Gesetzgebers genügten.

Abb. 7: Bilanz einer Auswertung, die in diesem Umfang eigentlich Aufgabe der Stadt wäre.

Abb. 8: Nur jede dritte Fläche erfüllt die Vorgaben des Gesetzgebers

 

Kompensationsmaßnahmen sollten 4 Kriterien erfüllen:

        1. die festgesetzte Aufwertung muss zunächst hochwertig sein (mind. 3 Wertstufen über dem Ausgangszustand),
        2. die Umsetzung sollte dem entsprechen, was festgesetzt/geplant wurde,
        3. die festgesetzte Aufwertung sollte sich vor Ort auch einstellen (was manchmal etliche Jahre dauert – bei entsprechender Pflege)
        4. und letztlich sollten die Festsetzungen, neben den genannten Kriterien, nicht Flächen betreffen, für die bereits andere gesetzliche Vorgaben eine Aufwertung vorsehen.

„Das ist ein enttäuschendes Ergebnis und zeigt, dass die Stadt dem gesetzlichen Auftrag bisher zu wenig Bedeutung beigemessen hat“, resümiert der Biologe Heinz Rütten, der mit seiner Frau Sabine, ebenfalls Biologin, die Untersuchung für den BUND durchführte. Dass die Situation bundesweit nicht besser aussieht, tröstet dabei nur wenig:

Dabei weiß die Stadt durchaus um die Probleme. Bereits im Jahre 2014 schrieb sie in einer Vorlage für den Umweltausschuss:

„Die Untere Landschaftsbehörde Mönchengladbach hat bereits seit 1999 mit der systematischen Erfassung von Kompensationsflächen von Eingriffsvorhaben begonnen. Die erste Realisierung einer Maßnahme unter Federführung der Unteren Landschaftsbehörde erfolgte im Januar 2000. Seit diesem Zeitpunkt werden Kompensationsflächen zu Eingriffen kontinuierlich in das Verzeichnis (Kataster) aufgenommen.“

Von systematischer Erfassung kann nun, 20 Jahre später, offensichtlich keine Rede sein.

Die Umsetzungsprobleme sind der Stadt und auch der Politik also seit vielen Jahren bekannt. Im o.g. Bericht an den Umweltausschuss schreibt die Stadt – ertaunlich deutlich – weiter:

„Viele Kompensationsmaßnahmen werden durch stadteigene Mitarbeiter des Fachbereiches 60.70 gepflegt. Die fortlaufende Bautätigkeit (Gebäude, Straßen etc.) führt auch zu einer Zunahme der Kompensationsflächen bei gleichzeitiger Abnahme des städtischen Personals.

Damit kann eine regelmäßige, fachlich fundierte Pflege der Kompensationsflächen nicht mehr dauerhaft gewährleistet werden. Die gesetzliche Verpflichtung steht dieser Entwicklung entgegen, da der jeweils anvisierte Biotoptyp und die Erreichung eines vereinbarten Zielwertes zwingend bestimmte Pflegemaßnahmen voraussetzen. Die Kostenerstattung durch die Eingriffsverursacher, die auf dem BauGB fußt (vgl. Kapitel 1.2.2), lässt gemäß Festlegung in der städtischen Satzung eine Ablösung der Pflegekosten nur für maximal 5 Jahre zu. Dadurch ergibt sich zwangsläufig eine Verlagerung der Kosten für den Folgezeitraum auf die Stadt. 

Die Inanspruchnahme insbesondere privater Kompensationsflächen für andere Nutzungen durch Anlieger oder eine mangelhafte Pflege stellen weitere Probleme dar. Sofern Flächen sich im privaten Eigentum befinden, liegt auch dort die Verpflichtung zur dauerhaften, fachgerechten Pflege und zum Erhalt der Maßnahme. Damit dies sichergestellt ist, sind regelmäßige Kontrollen dieser Flächen durch die Untere Landschaftsbehörde notwendig.

Vielfach zeigen sich Pflegemängel und auch immer wieder eine sachfremde Nutzung der Kompensationsflächen z.B. als Garten. Dies erfordert dann ein rechtliches Vorgehen wegen des Verstoßes. Bei den privaten Kompensationsflächen steht der dauerhaften Entlastung bei den Pflegekosten ein erhöhter städtischer Personalaufwand für Kontrollen und Rechtsverfahren gegenüber.“

Deutlicher kann man kaum darstellen, wo die Probleme liegen und wie man sie lösen müsste.

Die Stadt weiß, wie es sein sollte – eigentlich. Das wird auch aus einer Präsentation deutlich, die sie dem Umweltausschuss im Herbst 2019 vorlegte, allerdings mit sehr geschönten Beispielen, die auf die zuvor genannten Probleme nicht mehr eingehen. Angelehnt an diese Präsentation zeigt die Präsentation des BUND, wie die Dinge wirklich stehen. Einem gewissen Sarkasmus konnten wir dabei nicht widerstehen..

Was den BUND auch irritiert, ist, dass nirgends ersichtlich wird, wo das Geld, das die Stadt für die Kompensationsmaßnahmen von Bauherren einnimmt, am Ende bleibt.

„Das Ersatzgeld ist an den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem oder in der der Eingriff durchgeführt wird, zu entrichten und spätestens nach vier Jahren auch dort einzusetzen, sofern dem nicht fachliche Gründe entgegenstehen. Ansonsten ist es an die zuständige höhere Naturschutzbehörde weiterzuleiten, welche die zweckentsprechende Verwendung der Mittel veranlasst. Für die Verwendung der Ersatzgelder stellen die unteren Naturschutzbehörden Listen auf; diese können durch aktuell notwendige Maßnahmen modifiziert werden. Die Listen sind dem Naturschutzbeirat vorzustellen.“ (§ 31  LNatSchG).

Obwohl dieser Nachweis jährlich erstellt und veröffentlicht werden muss, erhielt der BUND darüber trotz mehrmaliger Nachfrage keine Informationen.

Zuständig für die Grundstücksgeschäfte im Zusammenhang mit der Eingriffsregelung ist die EWMG. Sie verwaltet damit auch die dadurch eingenommenen und vorgesehenen Gelder.

Abb. 9: Fläche Nr. 203 bei Neersbroich, Kompensation für das Gewerbegebiet Rheindahlen-West. Bei der Anlage 2019 (Ackerbrache mit Erstbesiedler Klatschmohn) und danach 2020/2021 (rel. artenarme Mähwiese)

 

Ein zufällig ausgewähltes Fallbeispiel (Gewerbegebiet Rheindahlen-West) zeigt: Hier wurde z.T. recht abenteuerlich gerechnet. Am Ende weist die Umsetzung der Eingriffsregelung ein Defizit von 24.000 qm Kompensationsfläche bzw. einen Fehlbetrag von fast ½ Mio. Euro auf – und das war nur ein Fall von vielen in den letzten 20 Jahren, seit die Stadt die korrekte Umsetzung der Eingriffsregelung jährlich gegenüber der Öffentlichkeit und der Aufsichtsbehörde in Düsseldorf nachweisen müsste.

Abb. 10: Jahrzehnte duldete die Stadt eine Fischtuchtanlage im Naturschutzgebiet Niersbruch. Nach ihrem Umzug wurde die Betriebsfläche abgeräumtm und geflutet. Billiger kann eine Rekultivierung kaum sein. Sie dann auch noch als Kompensation für eine Industrieanlage zu deklarieren, ist an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten.

 

 

 

Bei einem anderen Beispiel, das Gewerbegebiet „Regiopark“ bei Wickrathberg (Bebauungsplan 709S) sieht es nicht viel besser aus. Berechnet wurde ein Kompensationsbedarf von 51.920 qm bzw. 674.960,00 €, wobei die Stadt (EWMG) dem Kompensationspflichtigen einen Flächenpreis von 13 /qm in Rechnung stellt.

 

 

Als Kompensation deklarierte die Stadt mehrere intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen als „Rotationsflächen- Blühstreifen, Blühfeld, Extensiver Artenschutzacker Fauna“ bzw. „Artenreiche Mähwiese“ sowie die Renaturierung der Niers zwischen dem Verkehrslandeplatz Mönchengladbach und der Bundesautobahn 52 im Zeitraum 2011 bis 2012.

Die Niersrenaturierung lässt weiter auf sich warten. Stattdessen ließ die Stadt eine Gewerbefläche an der Niers, die nicht mehr genutzt wird (ehemalige Fischzuchtanlage im Naturschutzgebiet Niersbruch bei Wickrathberg) abräumen, flutete sie mit Nierswasser und deklarierte sie zum „Auenwald“.

Abb. 12: Kompensationsfläche Nr. 226        Kontaminierter Bolzplatz im Naturschutzebiet

Auch den ehemaligen, inzwischen brach gefallenen Bolzplatz im Naturschutzgebiet Wetscheweller Bruch wollte die Stadt auskoffern und als Überschwemmungsraum für die benachbarte Niers nutzen, ähnlich wie schon beim Sportplatz am Naturschutzgebiret Finkenberger Bruch. Kosten: ca. eine halbe Million Euro. Leider stellte ein Gutachter hier Altlasten fest (Blei, Quersilber, Zink) und empfielt, die Fläche der Waldentwicklung zu überlassen.

 



 

Abb. 11: Fläche Nr. 185:   Ehemaliger Sportplatz am Naturschutzgebiet Niersbruch: ausgekoffert und geflutet. So einfach und billig ist Hochwasserschutz künftig nicht mehr zu haben. Ein Auenwald sieht anders aus, wirksamer Hochwasserschutz auch.

 

 

 

Mit Kompensation im Sinne des Gesetzes haben diese Maßnahmen faktisch und theoretisch nichts zu tun. Dem Rat der Stadt werden sie als attraktive Naturschutzmaßnahme „Auenwald“ präsentiert – und unsere PolitikerInnen schlucken es.

Umgesetzt von den veranschlagenten 51.920 qm wurden nach 10 Jahren bestenfalls 33.524 qm. Es fehlen also noch 18.396 qm, was einem Geldbetrag von rund 240.000 € entspricht, den die Stadt im Rahmen der Grundstücksverkäufe für die Kompensationsmaßnahmen eingenommen hat.

Mit der Forderung nach neuen, großen Gewerbeflächen tut sich die Stadt leicht. Dass die Versiegelung ihren Preis hat, sei es für den Natur-, aber auch für den Hochwasserschutz, will man noch nicht wahrhaben. Die Kombination von Kompensations- mit Hochwasserschutzmaßnahmen erscheint da zunächst pfiffig. Dafür müsste sie aber a) umgesetzt und b) auch beiden Ansprüchen genügen. Den auch selbst gesetzten ökologischen Ansprüchen genügen die vom BUND untersuchten Kompensationsflächen in den meisten Fällen nicht. Auch beim Hochwasserschutz reichen die Retentionsräumchen im Rahmen der Kompensationsmaßmahmen bei weitem nicht aus, um die inzwischen drohenden Niederschläge der Zukunft aus den großen Gewerbeflächen, die in den letzten 20 Jahren entstanden sind, gefahrlos abzuführen. Hier kommt die Stadt nicht umhin, die immer knapper werdenden Freiflächen auch in den Gewerbegebieten selbst für ausreichende Regenrückhalteflächen zu nutzen – gemaß dem Verursacherprinzip. Auch bei der Werbung und Förderung der Regenwasserversickerung auf privaten Wohngrundstücken ist noch viel Platz. 

 

Abb. 13: Das ist alles, was man auf der Homepage der Stadt zum Thema Ersatzgeldverzeichnis findet.

Im Monitoringbericht zum Strategischen Controlling vom letzten Jahr wird dargestellt, wie weit die Stadt Mönchengladbach auf dem Weg hin zu einer wachsenden Stadt ist und was wesentliche Erfolgsfaktoren dafür sind. Die Themen Landschafsplan und Kompensationsmaßnahmen sind dieser Eigenwerbung gerade einen Satz wert:

„Dies [Verbesserung der Biodiversität, der Naherholungsqualität und der Stadtklimafunktion] erfolgt in allen  Handlungsfeldern der Grünmaßnahmenplanung und -umsetzung  der UNB (vor allem Kompensationon, Umsetzung Landschaftsplan, Ausgleichs- u. Artenschutzmaßnahmen) abhängig von der personellen Kapazität.“

Praktischerweise liefert die Stadt die Hintertür, wenn’s denn nicht so richtig klappt, gleich mit. Wenn das Personal reicht, kommt man den gesetzlichen Verpflichtungen nach. Sonst eben nicht.

Man stelle sich vor, ein Konzern, mit dem der Umweltdezernent die Stadt gerne vergleicht, antwortet dem Finanzamt: „Unseren steuerlichen Verpflichtungen kommen wir selbstverständlich gerne nach. Aber zurzeit ist unser Personaldecke leider etwas dünn. Dafür haben Sie sicherlich Verständnis.“

Unsere Bemühungen liegen nun darin, Transparenz in die Sachlage zu bringen. Weder im Wirtschaftsplan der zuständigen Entwicklungsgesellschaft Mönchengladbach, die mit der Abwicklung der Eingriffsregelung betraut ist, noch im Haushaltsplan der Stadt Mönchengladbach finden sich Angaben zur Verwendung der Ersatzgelder.

Nach allem, was wir bisher erfahren konnten, gibt es

    • keine klare, vollständige, nachvollziehbare und zugängliche Übersicht über die im Rahmen der gesetzlichen Eingriffsregelung eingenommenen und ausgegebenen Ersatzgelder, weder für Kompensationsmaßnahmen der Stadt noch für Kompensationsmaßnahmen für Dritte (Zuständig für die Grundstücksgeschäfte im Zusammenhang mit der Eingriffsregelung ist die EWMG. Sie verwaltet damit auch die dadurch eingenommenen und vorgesehenen Gel-der).
    • keine klare, vollständige, nachvollziehbare und zugängliche Übersicht über die vorhandenen/geplanten Kompensationsflächen im Stadtgebiet mit den erforderlichen Angaben zu Anlass, Art und Umfang, Sicherung und Umsetzung der Maßnahme (Zuständigkeit: UNB),
    • keine regelmäßige Kontrolle/Dokumentation der Kompensationsmaßnahmen nach Entwicklungsstand, Pflege, Zielerreichung (Monitoring),
    • keine erkennbaren Bemühungen der Stadt Mönchengladbach und der Bezirksregierung, diese bekannten Mängel abzustellen.

Der Gesetzgeber schreibt diese Aktivitäten und deren Veröffentlichung vor (Landesnaturschutzgesetz NRW §§ 31 u. 34)

Bisher erfolglos blieben

  • ein Gespräch mit der Verwaltung (2019)
  • ein Auskunftsersuchen an die Stadt Mönchengladbach nach Umweltinformationsgesetz (2020)
  • Einwendungen gegen den Haushaltsplan der Stadt in Bezug auf die nachvollziehbaren Einnahmen und deren Verwendung im Rahmen der Eingriffsregelung (2021).

Am Ende seines umfangreichen Berichtes, der hier eingesehen und heruntergeladen werden kann, richtet der BUND einen Appell:

„Es gibt keinen Hinderungsgrund, die Kompensationsflächen zukünftig noch so zu optimieren, dass sie den gesetzlichen Ansprüchen der Eingriffsregelung genügen. Dafür ist das passende Personal nötig. Es ist eine „Pflichtaufgabe“, die nicht mit Verweis auf das Haushaltssicherungskonzept umgangen werden darf. Die Naturschutzverbände sind dabei gerne behilflich.“

Dieser Appell richtet sich an die Stadtverwaltung, die mags und die EWMG, die für die Umsetzung der Eingriffsregelung verantwortlich sind, aber auch an die Politik, die dieses Thema bisher nicht auf dem Schirm hatte und der eine wichtige Kontrollfunktion zukommt.

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