Rat verabschiedet Masterplan Nahmobilität

Meilenstein für nachhaltige Mobilitätsentwicklung der Stadt Mönchengladbach?

Der Rat hat am 20. Dezember 2017 einstimmig den Masterplan Nahmobilität als gesamtstädtisches Konzept zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs beschlossen und zudem die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten, in die Arbeitsgemeinschaft der fußgänger- und fahrradfreundlichen Städte, Gemeinden und Kreise (AGFS) des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen zu werden.

„Der nun verabschiedete Masterplan Nahmobilität, der ein Meilenstein für die nachhaltige Mobilitätsentwicklung in unserer Stadt ist, verfolgt das Ziel, den Stellenwert des Fuß- und Radverkehres durch Maßnahmen in den Bereichen Infrastruktur, Kommunikation und Service zu steigern. Die im Masterplan Nahmobilität formulierten Hinweise und Empfehlungen werden zukünftig bei allen Planungen, Erhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen zu beachten sein, um eine qualitativ hochwertige Infrastruktur im Zuge der zukünftigen Entwicklung der Stadt zu schaffen“, so Dr. Gregor Bonin, Beigeordneter für Planen, Bauen, Mobilität und Umwelt. Über ein Jahr lang hat die Stadt Mönchengladbach gemeinsam mit zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, Vertretern der Lokalpolitik und den beratenden Unternehmen am Masterplan Nahmobilität gearbeitet. Die Erstellung des 345 Seiten starken Werkes ist im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit als Klimaschutzteilkonzept für den Fuß- und Radverkehr mit einer Förderquote von 70 Prozent gefördert worden.

„Die systematische Förderung des Fuß- und Radverkehrs, die wir mit der konsequenten Umsetzung des Masterplans Nahmobilität erreichen wollen, wird mit dazu beitragen, dass wir attraktive und lebendige Straßenräume bekommen, die weniger als heute vom Autoverkehr, von Lärm und Luftverschmutzung beeinträchtigt sein werden. Stadtraum wird somit wieder zu Lebensraum. Das ist eine wichtige Voraussetzung für eine zukunftsfähige Stadt, die im Rahmen der Stadtentwicklungsstrategie mg + entstehen soll“, so Dr. Bonin. Hier sieht er großes Potenzial für eine qualitative Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt.

Mit dem Masterplan Nahmobilität wurden eine Gesamtstrategie zur Förderung der Nahmobilität im Rahmen des kommunalen Mobilitätsmanagements und ein Kommunikationskonzept entwickelt, ebenso aufwändige Bestandsanalysen zum aktuellen Rad- und Fußwegenetz durchgeführt. Diese weist auf Lücken und Optimierungsbedarf im Netz hin und verweist im Anschluss auf konkrete Maßnahmen, die von der Markierung von Schutzstreifen für Radverkehr bis hin zu kompletten Umgestaltung von Straßenräumen reichen. Weiterhin wurden neben Themen wie das Fahrradparken oder Fußgängerwegweisung aufgegriffen.

Im Rahmen einer Onlinebefragung, bei Dialogforen und Infoständen hatten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, ihre Anregungen einzubringen, auf Probleme hinzuweisen und den Plan aktiv mitzugestalten. „Die Meinung der Bürgerinnen und Bürger war für die Entwicklung von Maßnahmen von besonderer Bedeutung“, berichtet Carsten Knoch, Mobilitätsbeauftragter der Stadt Mönchengladbach. Darüber hinaus wurden Inhalte und Zwischenstände in Arbeitsgruppen innerhalb der Stadtverwaltung, aber auch mit Polizei und Verbänden wie dem ADFC diskutiert.

Die für ein Klimaschutzteilkonzept obligatorische Treibhausgasbilanz ist für den Masterplan Nahmobilität von der TU Berlin berechnet worden und hat für das Zieljahr 2030 aufgezeigt, dass im Verkehrsbereich ein erhebliches Reduktionspotenzial von 73.000 Tonnen CO2 pro Jahr steckt. Dies entspricht dem CO2-Ausstoss von etwa 16.500 Einfamilienhäusern. Somit wäre bis 2030 etwas mehr als eine Verdoppelung des Radverkehrsanteils gegenüber dem Referenzjahr 2010 möglich. Langfristiges Ziel ist ein Radverkehrsanteil von 25 Prozent und ein Fußverkehrsanteil von 20 %, die spätestens bis zum Jahr 2050 erreicht werden sollten.

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Ein Gedanke zu “Rat verabschiedet Masterplan Nahmobilität

  1. Masterpläne stellen zwar eine wichtige Grundlage für die Beurteilung politischer Absichten und für die weitere Detail-Planung dar, stellen aber erst einmal nur Absichten dar, denen konkrete Umsetzungsplanungen und die dafür benötigten finanziellen und personellen Resourcen im Haushaltsplan folgen müssen. Und da sieht es zur Zeit eher mau aus, wie der verabschiedete Haushaltsplan 2019/2020 zeigt. (https://bund-mg.de/haushaltsplan-2019-2020-wenig-ambitioniert/)

    Gut gemeint ist letztlich das Gegenteil von gut gemacht.

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