Nachhaltige Stadtentwicklung
Einwendungen gem. §80 der Gemeindeordnung NRW gegen den Entwurf des Haushaltsplanes 2019/2020
Rechtzeitig zum Schluss der Einwendungsfrist hat unser Mitglied Heinz Rütten Einwendungen gegen den Haushaltsplan 2019/2020 der Stadt Mönchengladbach gem. §80 der Gemeindeordnung NRW eingelegt.
In seiner Betrachtungen verglich er Aussagen und Forderungen aus diversen, z.T. erst jüngst beschlossenen (Master-)Plänen mit im aktuellen Haushaltsplan vorgesehenen Investitionen und Planstellen in Bereichen wie Nahmobilität (Radwege), Klima – und Umweltschutz, Grünausstattung in Stadt und umgebender Landschaft.
Dabei kommt er zu folgendem Ergebnis:
„So bleibt am Ende die Erkenntnis, dass Pläne und Konzepte zum Umweltschutz und zur ökologisch orientierten, nachhaltigen Stadtentwicklung, die sich durchaus gut und nachvollziehbar lesen, wenn es konkret um die Umsetzung und ums Geld geht, kaum Berücksichtigung finden.
Wenn das in Mönchengladbach der politische Mehrheitswille ist, dann ist das so. Dass BürgerInnen diese Einstellung auf Dauer ignorieren oder sogar honorieren, ist m.E. ein Trugschluss. In der Mitte der Gesellschaft ist mittlerweile durchaus angekommen, dass eine nachhaltige und zukunftsorientierte Stadtplanung – auch auf kommunaler Ebene – hohe Priorität genießen sollte.“