Veröffentlicht in

Tabubruch im Verborgenen Soll ein Landschaftsschutzgebiet für ein Gewerbegebiet geopfert werden?

Ein Landschaftsschutzgebiet. Ein geheimer Ratsbeschluss. Dreißig Hektar Freifläche. Und eine Öffentlichkeit, die erst aus der Zeitung davon erfährt.

So oder so ähnlich könnte das Gewerbegebiet am Ende aussehen. Genaueres weiß man (noch) nicht. Die EWMG müsste mehr wissen, denn der Rat erteilte ihr den Auftrag, Flächen dafür zu erwerben – unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Was derzeit nordwestlich von Rasseln geplant wird, wirft grundsätzliche Fragen auf – nicht nur zum Natur- und Landschaftsschutz, sondern auch zur Transparenz kommunaler Politik.

Ein Schutzgebiet soll seinen Schutz verlieren

Landschaftsschutzgebiet laut Landschaftsplan

Die Acker- und Freiflächen nordwestlich von Rasseln sind keine beliebigen Grundstücke. Sie sind nach Regionalplan (Blatt 18), Flächennutzungsplan und Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet und Naherholungsraum ausgewiesen.

Diese Festsetzungen sind das Ergebnis langjähriger planerischer Abwägungen und dienen dem Schutz einer Landschaft, die für Mönchengladbach von besonderer Bedeutung ist.

Nun sollen dort rund 30 Hektar Gewerbeflächen entstehen – mit dem Schwerpunkt einer sogenannten nachhaltigen Textilproduktion.

Dafür müssten sämtliche bisherigen Schutzfestsetzungen aufgehoben werden. Das wäre ein weitreichender Eingriff und ein Präzedenzfall für den Umgang mit den letzten größeren Freiräumen unserer Stadt.

Entscheidungen hinter verschlossenen Türen

Besonders problematisch ist die Art und Weise, wie dieses Vorhaben auf den Weg gebracht wurde.

Der Stadtrat beschloss am 15. Juli 2026 in nicht-öffentlicher Sitzung (TOP 56 “Ankauf Grundstücke Rasseln”), die städtische Entwicklungsgesellschaft EWMG mit dem Erwerb der Flächen zu beauftragen. Erst Tage später wurde der Vorgang durch die Berichterstattung der Rheinischen Post bekannt.

Die offizielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger soll erst im späteren Bauleitplanverfahren erfolgen – also zu einem Zeitpunkt, an dem Grundstücke möglicherweise bereits gekauft und wesentliche Weichen gestellt sind.

Wer Bürgerbeteiligung ernst meint, informiert nicht erst dann, wenn kaum noch Gestaltungsspielraum besteht.

Nachhaltigkeit darf kein Etikett sein

Als Begründung dient das Projekt “Textilfabrik 7.0”, ein Gemeinschaftsvorhaben von Hochschule, Forschungseinrichtungen, Wirtschaftsverbänden und städtischen Gesellschaften, die sich mit nachhaltiger und wettbewerbsfähigerTextilproduktion beschäftigen wollen.

Die Textilfabrik 7.0 soll keine einzelne Textilfabrik für ein bestimmtes Produkt werden. Sie ist vielmehr ein Technologie- und Entwicklungszentrum, in dem neue Verfahren für eine nachhaltige und wirtschaftliche Textilproduktion entwickelt und gemeinsam mit Unternehmen erprobt werden.

Geplant ist die Entwicklung und Erprobung von Produkten und Produktionsverfahren in vier zentralen Bereichen:

      • On-Demand-Fertigung: Kleidung und andere Textilien werden erst nach Bestellung produziert. Das soll Überproduktion und Lagerbestände reduzieren.
      • MicroFactory Engineering: Kleine, hochautomatisierte Fabriken, die flexibel und möglichst regional produzieren können.
      • Digital Textiles: Smarte Textilien mit integrierter Elektronik oder Sensorik, beispielsweise für Medizin, Sport oder Industrie.
      • Biosphere: Nachhaltige Materialien und biotechnologische Verfahren, etwa biobasierte Fasern oder Recyclingprozesse für eine Kreislaufwirtschaft.

Das langfristige Ziel ist, dass Unternehmen dort unter anderem produzieren oder neue Produkte entwickeln wie:

      • hochwertige Funktions- und Schutzbekleidung,
      • technische Textilien für Automobil-, Bau- und Medizintechnik,
      • intelligente (“smarte”) Textilien mit Sensoren,
      • kreislauffähige und CO₂-arme Bekleidung und Textilien.

In einer zweiten Ausbaustufe soll aus dem Projekt ein Zero-Emission-Industriepark entstehen. Dort sollen sich Textilunternehmen und Start-ups ansiedeln und unter klimaneutralen Bedingungen produzieren. Ziel ist es, Mönchengladbach wieder zu einem bedeutenden Standort für innovative Textilproduktion zu machen – allerdings mit einem Fokus auf Hightech, Nachhaltigkeit und Digitalisierung statt auf klassische Massenproduktion.

Grundsätzlich ist Forschung an nachhaltiger Produktion sinnvoll.

Doch die entscheidende Frage lautet:

Muss dafür ausgerechnet ein Landschaftsschutzgebiet geopfert werden?

Zumal die jüngere Vergangenheit Anlass zur Skepsis gibt. Erst Anfang 2025 wurde die Produktion nachhaltiger Jeans in der “Factory for Innovation in Textiles” in Mönchengladbach nach nur 3 Jahren überraschend eingestellt. Das ambitionierte Vorzeigeprojekt erfüllte die wirtschaftlichen Erwartungen nicht.

Warum sollte ein ähnliches Vorhaben nun unter deutlich größeren Flächenverbrauch erfolgreich sein?

Fördergelder dürfen keine Planung ersetzen

Im Rheinischen Revier stehen Milliardenbeträge für den Strukturwandel zur Verfügung. Das ist grundsätzlich richtig und notwendig.

Aber öffentliche Fördergelder sind Steuergelder.

Deshalb muss gefragt werden:

                      • Wer profitiert tatsächlich?
                      • Welche Risiken trägt die Allgemeinheit?
                      • Und welchen Preis zahlt die Natur?

Förderprogramme dürfen nicht dazu führen, dass Schutzgebiete plötzlich als verfügbare Reserveflächen betrachtet werden.

Erst Innenentwicklung – dann neue Flächen

Stand: Januar 2026

Besonders widersprüchlich erscheint die Planung angesichts der Situation in Mönchengladbach.

Bereits heute stehen Produktions- und Lagerhallen mit einer Gesamtfläche von mehr als 70 Hektar leer. Hinzu kommen zahlreiche Industriebrachen, die noch entwickelt werden könnten.

Eine nachhaltige Wirtschaftspolitik beginnt dort, wo Flächen bereits versiegelt sind.

Neue Landschaften zu überbauen, solange bestehende Gewerbebrachen ungenutzt bleiben, widerspricht dem Grundsatz des sparsamen Flächenverbrauchs.

Der Preis für Mensch und Natur

Mit einem neuen Gewerbegebiet entstehen nicht nur Arbeitsplätze.

Es entstehen auch:

                    • mehr Verkehr,
                    • mehr Lärm,
                    • mehr Flächenversiegelung,
                    • weniger Lebensraum für Tiere und Pflanzen,
                    • weniger Naherholung
                    • und weniger Spielraum für Klimaanpassung.

Gerade angesichts zunehmender Hitzeperioden, Starkregenereignisse und des Verlustes biologischer Vielfalt sollte jede noch vorhandene Freifläche besonders sorgfältig geprüft werden.

Statt Entsiegelung erleben wir neue Versiegelung. Statt Aufforstung droht weiterer Flächenverbrauch.

Ein Tabubruch mit Signalwirkung

Bislang galten die letzten zusammenhängenden Freiflächen im Westen Mönchengladbachs als geschützt.

Fällt diese Grenze, stellt sich zwangsläufig die Frage:

Welches Landschaftsschutzgebiet ist als Nächstes an der Reihe?

Was hindert die EWMG daran, das Gewerbegebiet am Ende bis zur HARTER LANDSTRAßE auszudehnen? Die Mehrheitsfraktionen im Rat machen offensichtlich alles mit, was die Wirtschaft begehrt.

Das Beispiel Sasserath hat gezeigt: Es sind die betroffenen BürgerInnen, die akrtiv werden müssen.

Genau deshalb ist dieses Verfahren mehr als ein lokales Bauprojekt.

Es ist eine Grundsatzentscheidung über die zukünftige Stadtentwicklung.

Demokratie braucht Transparenz

Als Umweltverband lehnen wir wirtschaftliche Entwicklung nicht grundsätzlich ab. Arbeitsplätze und Innovation sind wichtig. Aber sie dürfen nicht gegen Natur, Klima und demokratische Beteiligung ausgespielt werden.

Große Eingriffe in Landschaftsschutzgebiete müssen öffentlich diskutiert werden, bevor Grundstücke gekauft und Fakten geschaffen werden. Dabei müssen auch Alternativen geprüft werden, die weniger in bestehende Restriktionen eingreifen. Das ist auch für die Rechtssicherheit des anschließenden Bauleitplanverfahrens essentiell.

Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, frühzeitig zu erfahren, welche Veränderungen ihre Stadt und ihre unmittelbare Umgebung betreffen.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt

Gerade weil das Verfahren noch am Anfang steht, ist jetzt der Zeitpunkt, Fragen zu stellen und Alternativen einzufordern.

  • Warum werden vorhandene Gewerbeflächen nicht konsequent genutzt?
  • Warum wird ein Landschaftsschutzgebiet infrage gestellt?
  • Warum erfolgt die Information der Öffentlichkeit erst nach grundlegenden Beschlüssen?

Wir möchten, dass diese Fragen offen diskutiert werden.

Nicht, weil jede wirtschaftliche Entwicklung verhindert werden soll. 

Sondern weil gute Stadtentwicklung transparent, nachhaltig und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern gestaltet werden muss. Sie, ihre Kinder und Enkeln müssen die Suppe auslöffeln, wenn Entscheidungsträger längst in Rente sind.

Umweltschutz ist kein Hindernis für Zukunft – sondern eine Voraussetzung dafür.

TRANSPARENZ BEI BÜRGERBETEILIGUNG 
Handreichung für Projektverantwortliche

Transparenzportal Mönchengladbach

Noch mehr Macht hinter ver­schlossenen Türen? • Wie die Rats­mehr­heit den „Konzern Stadt“ stärkt … und warum das für die Demokratie in Mönchengladbach zum Problem werden könnte

image_pdfimage_print

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert