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Windkraftanlage mitten im Hardter Wald – ein Irrsinn Der BUND unterstützt zwar grundsätzlich den Ausbau regenerativer Energien ...

Der aktuelle Regionalplan Düsseldorf, Vorgabe für raumwirksame Planunge der Kommunen, sieht mitten im Hardter Wald mehrere Windkraftanlagen vor. Wie sie das geschafft haben, ist ein Mysterium, denn die Stadt (Umweltamt) ist aus naheliegenden Gründen dagegen. Das alles soll im bedeutendsten Naherholungsgebiet Mönchengladbachs entstehen, gerade einmal ca. 1000 m von einem FFH-Gebiet von internationaler Bedeutung entfernt, mitten im Landchaftsschutzgebiet und Teil des Naturparks Schwalm-Nette.

Manche Festlegungen im Regionalplan kommen nie, hier ist es anders – das Verfahren läuft bereits!

Quelle: Fachagentur Windenergie an Land: Analyse „Entwicklung der Windenergie im Wald“, 2023

Auf den Plan sieht es weniger dramatisch aus, als es am Ende mit Bau-, Rangier- und Unterhal-tungsflächen sein wird. Zunächst müssen Zufahrtswege für Schwerlastverkehr von mindestens 5 m Breite hergestellt werden. Dann entsteht ein Bauplatz von mindesten einem Hektar pro Anlage, ca. 3.000 m² müssen dauerhaft waldfrei bleiben.

Wer auch immer dafür gesorgt hat, dass dieser Irrsinn im Regionalplan auftaucht, hat damit aber noch kein Baurecht. Das muss erst im einem immisionsschutzrechtlichen Verfahren hergestellt werden.

Die Hürden dafür waren in der Vergangenheit groß, das Verfahren aufwändig – gerade an einer so sensiblen Stelle.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde im Juli 2022 geändert. Die Genehmigung neuer Windkraftanlagen wurde massiv vereinfacht, auch in sensiblen Gebieten wie Wäldern oder Landschaftsschutzgebieten.

Errichtung und Betrieb von Windkraft- und Solaranlagen liegen nun, so das Gesetz, “im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit.” Heißt: Sie sind wichtiger als andere Anliegen wie Natur- oder Denkmalschutz oder Lärmbelästigungen von Anwohnern.

So hat die Stadt Mönchengladbach, die sich gegen die Errichtung von Windkraftanlagen im Hardter Wald ausgesprochen hat, faktisch keine Möglichkeit eine Genehmigung zu verweigern.

Bei einem vergleichbaren Fall, der Errichtung von vier Windkraftanlagen im Birgelener Urwald hatte der Kreis Heinsberg Klage Beim Oberverwaltungsgericht erhoben, ist aber mit der Klage unterlegen.
Dennoch wird der BUND Mönchengladbach weiterhin versuchen die Anlagen im Hardter Wald zu verhindern.

Ein Gutachten Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler, Universität Oldenburg, kommt in einem Rechtsgutachten zu dem Schluss: EEG §2 verfassungswidrig.

Ist Habecks Gesetz zum Vorrang der Windindustrie verfassungswidrig?

Link zum Gutachten: https://www.vernunftkraft-niedersachsen.de/rechtsgutachten/

Hauptkritikpunkte

  • Abschaffung der Abwägung: § 2 EEG erklärt den Ausbau erneuerbarer Energien pauschal zum „überragenden öffentlichen Interesse“ und ordnet sie als „vorrangigen Belang“ in alle Planungen ein. Damit steht das Ergebnis von vornherein fest – eine echte, ergebnisoffene Abwägung findet nicht mehr statt.
  • Verfassungsverstöße:
    • Verstöße gegen Rechtsstaats- und Demokratieprinzip
    • Überschreitung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes (greift in Länderkompetenzen ein)
    • Grundrechtsverletzungen: Eigentum (Art. 14 GG), Berufsfreiheit (Art. 12 GG), Gesundheitsschutz (Art. 2 Abs. 2 GG), Gleichheitssatz (Art. 3 GG)
    • Aushöhlung der kommunalen Planungshoheit (Art. 28 Abs. 2 GG)
  • Verstoß gegen Nachhaltigkeitsgebot: Klimaschutz wird absolut gesetzt, andere Umweltgüter wie Artenschutz und Landschaftsschutz werden systematisch verdrängt.
  • Europarechtswidrigkeit: EU-Richtlinien verlangen eine Abwägung im Einzelfall – ein absoluter Vorrang ist nicht gedeckt.

Fazit des Gutachtens: § 2 EEG ist verfassungswidrig und europarechtswidrig.

Unser Mitglied im Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Mönchengladbach hat die Problematik in der letzten Sitzung ausführlich dargelegt und erhielt dafür breite Zustimmung.

Hier seine Präsentation.

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4 Kommentare zu „Windkraftanlage mitten im Hardter Wald – ein Irrsinn Der BUND unterstützt zwar grundsätzlich den Ausbau regenerativer Energien ...

  1. DAS WÄRE EINE RIESENKATASTROPHE FÜR MENSCH UND TIER, WENN HIER WINDRÄDER UNSERE SCHÖNE NATUR ZERSTÖREN WÜRDEN. DAS DARF NICHT PASSIEREN. DER WALD IST WUNDERSCHÖN UND EIN RÜCKZUGSORT UM AM WOCHENENDE MAL RUNTER ZU FAHREN UND DIE NATUR ZU GENIEßEN ! ICH HOFFE DAS WIR ES IRGENDWIE VERHINDERN KÖNNEN 😥

  2. Der Hardter Wald darf nicht zerstört werden.
    Dieses Naherholungsgebiet bietet Menschen, Tiere und Pflanzen so viel.
    Erholung, Ruhe, Lebensraum, Nahrung.

    es gibt genügend große und freie Flächen, die sich besser eigenen.

  3. In mönchengladbach gibt es so viel feld, und dann teil eines waldes abzureißen nur um ein windrad zu bauen gergibt ja garkeinen sinn. dieser wald hat so viele tiere und schenkt uns so viel sauerstoff. Wir brauchen mehr bäume nicht weniger!!!

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