BUND fordert Bestandsschutz für Grüne Vorgärten – immer noch!

Der Umweltverband will eine kommunale Satzung

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Kreisgruppe Mönchengladbach, hat sich mit einem Bürgerantrag an den Oberbürgermeister gewandt. Darin beantragt er die Erarbeitung einer Satzung, die den Bestandsschutz für klassisch angelegte Vorgärten mit ihren gärtnerisch gestalteten begrünten und /oder bepflanzten Flächen (Grüne Vorgärten) zum Gegenstand hat.

Auslöser für den Antrag war die Ablehnung der Anträge der Ratsfraktionen „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ zum Verbot von sog. Schottergärten durch den Rat am 27.04.2019 unter Verweis auf die bestehende Rechtslage aufgrund der Landesbauordnung NRW. Der BUND sieht deshalb die zunehmende Gefahr einer weiteren Verschotterung der Vorgärten mit einer damit einhergehenden weiteren innerstädtischen „Entnaturisierung“ durch Bodenversiegelung und Verarmung des Bodenlebens. Insekten suche man dann vergeblich, da Unterschlupf- und Nahrungsangebote fehlen. Dies gelte auch für andere heimische Tiere, so der BUND. Zudem werde die Rückstrahlungsintensität durch Hauswände und Steinflächen bei Sonneneinstrahlung erhöht. Es entstehe eine vermeidbare Bodenbelags- und Umgebungserwärmung, die so im Sommer auch zur Überhitzung der Städte beitrage. Die Luftqualität im Wohnumfeld leide, dagegen mildern Grüne Vorgärten in ihrer Gesamtheit als „grüne Lunge“ die Folgen des Klimawandels ab, wirken temperaturausgleichend und feinstaubbindend. Schottergärten dagegen seien ökologisch wertlos und wenig nachhaltig.

Eine wirksame Maßnahme gegen den ungebremsten Umbau von Grünen Vorgärten in Schottergärten sieht der BUND im Erlass einer kommunalen Satzung, die den Bestandsschutz der Grünen Vorgärten regelt und sichert.  Der Stadt stehe das Recht zur Regulierung in Fragen der Vorgartengestaltung zu. Die Rechtsgrundlage biete u.a. § 7 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW. Nach dieser Vorschrift können die Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzung regeln. Der BUND weist daraufhin, dass es vergleichbare Satzungen in der Stadt bereits gibt: Die den Baumschutz regelnde Baumschutzsatzung sowie der Landschaftsplan mit seinen Festsetzungen zur Verwirklichung der Ziele des Natur- und  Landschaftsschutzes sowie der Förderung der Biodiversität.

Schottergärten dürfen keine Zukunft mehr haben, sagt der BUND. Sie seien nicht mehr zeitgemäß. Deshalb fordert der Umweltverband in seinem Bürgerantrag im Rahmen eines Gesamtpakets zudem eine informatorische und finanzielle Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger für den Rückbau bestehender Schottergärten in Grüne Vorgärten sowie ein Grün- und Pflanzflächengebot für Vorgärten in alle künftigen Bebauungspläne. Dabei seien einheimische standortgerechte Bäume, Gehölze und sonstige Blühpflanzen vorzusehen. Eine Liste mit für die Insektenwelt und als Vogelnahrung besonders ergiebige Pflanzen solle als Richtschnur zur Verfügung gestellt werden.

Bürgerantrag      
Stellungname der Verwaltung
Erwiderung des BUND zur Stellungnahme der Verwaltung

Nachtrag 2024: Das droht jetzt Schottergarten-Besitzern

Nachtrag vom 28. Jnauar 2020:

Der Bürgerantrag nach § 24 GO NRW ist ein wichtiges Instrument der direkten Demokratie und Partizipation der BrügerInnen einer Kommune. Der Verwaltung, die den Bürgerantrag vorab prüft, beurteilt und eine entsprechende Empfehlung für den Rat ausspricht, kommt dabei eine besondere Verantwortung und Sorgfaltspflicht zu.

Wenn die Verwaltung in ihrer (ablehnenden) Vorlage für die entscheidenden Ratsherren und –frauen rechtlich fragwürdige Vergleiche und Bezüge zu anderen Rechtsvorschriften herstellt, den Kern des BUND-Antrages dahingehend uminterpretiert, dass er wie ein Wiederholungsantrag wirkt und auf das Kernanliegen kaum eingeht, sich am Ende darauf festlegt, dass die Stadt den wirkungsvollen Bestandsschutz von Vorgärten ohnehin personell nicht kontrollieren kann, dann übersteigt die Verwaltung (Exekutive) damit nach Ansicht des BUND deutlich ihre Kompetenzen und macht ihrerseits Politik (Legislative), was ihr nicht zusteht.

Die Politik muss sich in einer Demokratie darauf verlassen könne, dass sie die Exekutive sachgerecht, wahrheitsgemäß und redlich informiert und berät. Das ist hier nicht geschehen, wie Peter Dönicke in seiner Fachaufsichtsbeschwerde minutiös darlegt.

Er kommt zu dem Schluss:

Der Inhalt der Beratungsvorlage der Verwaltung widerspricht in weiten Teilen dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG), wonach sich die Verwaltung bei ihrem Handeln an Gesetze, Rechtsverordnungen, autonome Satzungen und Gewohnheitsrecht zu halten hat.

Der BUND fordert daher, dass der Bürgerantrag erneut dem Rat vorgelegt und behandelt wird und dem Vetreter des BUND dazu die Gelegenheit gegeben wird, sein Anliegen vor den Ratsherren und –frauen persönlich vorzutragen, was in Mönchengladbach zur Zeit nicht vorgesehen ist.

Nur so sieht der BUND gewährleistet, dass der Sinn und Zweck eines Bürgerantrages auch zum Zuge kommen. (Pressemitteilung) (Presse) (Presse und mehr zum Thema „Was ist ein Bürgerantrag, eine Fachaufsichtsbechwerde“)

2023: Schottergarten-Verbot: Was Sie über die schärferen Regeln in NRW wissen müssen

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Ein Gedanke zu “BUND fordert Bestandsschutz für Grüne Vorgärten – immer noch!

  1. Schottergärten – nur ein Symbol?
    Schottergärten sind offenbar in Mode gekommen. Gleichzeitig machen Nachrichten über Insekten- und Baumsterben, Artenschwund und Klimawandel die Runde. Wie passt das zusammen?
    Nun ruinieren Schottergärten alleine noch nicht unser Klima. Aber sie zeigen deutlich, dass selbst minimale Einschränkungen, was die Bequemlichkeit angeht, vielen Menschen noch zu viel ist.
    Was uns an Schreckensmeldungen in der letzten Zeit erreicht, meist weiter weg, scheint viele noch nicht zu alarmieren.
    Nun sollte man von der Politik, die in allen Bereichen des täglichen Lebens seit jeher Vorgaben macht, lenkt, Ge- und Verbote beschließt, unser Zusammenleben regelt, etwas mehr Weitsicht erwarten.
    Einen Bürgerantrag, den Klimanotstand auszurufen, hat der Rat der Stadt Mönchengladbach abgelehnt. Dies sei nur Symbolpolitik. Man brauche konkretes Handeln.
    Dann hat der BUND den Rat in einem Bürgerantrag zum konkreten Handeln aufgefordert, z.B. die bestehenden „normalen“ grünen Vorgärten zu schützen, etwa durch eine kommunale Satzung ähnlich der Baumschutzsatzung, denn Vorgärten gehören zum öffentlichen Bereich, zum Stadtbild, genauso wie Bäume, Hausfassaden, Dachformen, Markisen, Werbeschilder usw. Auch da darf und muss die Kommune Vorgaben machen, was sie z.T. bis ins Detail tut.
    Den Bürgerantrag des BUND zum Schutz und zur Gestaltung der Vorgärten lehnt die Verwaltung ab und verweist auf nicht weniger als das Grundgesetz – und da nicht etwas den Art. 14 Abs. 2 „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“, sondern den Abs. 1 „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet“. Der Umweltdezernent erklärt Vorgärten kurzerhand zu „baulichen Anlagen“, deren Bestand das Grundgesetz ja garantiere. Der Bürger müsse einfach nur besser informiert werden und außerdem fehle ohnehin das Personal, um ein Verbot zu kontrollieren.
    Diese Argumentation ist, näher betrachtet, an Absurdität kaum zu überbieten. Zunächst ist ein Vorgarten nach der Landesbauordnung keineswegs eine bauliche Anlage, auf deren Gestaltung oder deren Schutz die Kommune keinen Einfluss hätte. Wenn Information und Apell an die Einsicht alleine reichen würde, wären Gesetze, Richtlinien, je eigentlich PolitikerInnen überflüssig, ebenso, wenn man keine Kontrolle gewährleisten kann oder möchte. Dann ist die Exekutive, die Judikative und letztlich auch die Legislative obsolet. Was dann bleibt, ist Anarchie: jeder macht, wozu er gerade Lust hat.

    Wie die Stadt sich selbst und ihre Anstrengungen in Sachen Klimaschutz sieht, hat sie auf mehreren Seiten in einer Art Selbstlaudatio Anfang September ihren Politikern mitgeteilt. In Bezug auf die CO2-Reduzierung, heißt es dort gleich zu Beginn, habe die Stadt Mönchengladbach als Vorreiterin in Deutschland Klimageschichte geschrieben, indem sie den Tagebau Garzweiler II bereits in den 80er Jahren als energiepolitisch „nicht notwendig“ bewertete. Diese konsequente Haltung habe z. B. maßgeblich die Entscheidung über den vorzeitigen Kohleausstieg 2018/2019 und dem Ende der Braunkohlenverstromung spätestens 2038 beeinflusst.
    Nicht die zahlreichen Demos (u.a. des BUND) im Vorfeld der Entscheidung zum Kohleausstieg, nein, die Stadt Mönchengladbach gab des Ausschlag. Man muss es mehrmals lesen, um es zu glauben!
    Im weiteren Text liest man dann häufig die Modalverben „sollen“, „können“, „müssen“, „ist geplant”, von Masterplänen, Konzepten, Zielen, Leitlinien, Kriterien ist die Rede. Konkrete Beispiele der Umsetzung von Klimaschutzzielen, die tatsächlich etwas bewirkt haben, findet man kaum.
    Am Ende macht der Umweltdezernent dann aber doch deutlich, wie er die Dinge wirklich sieht:
    „Statt Verbote auszusprechen, die zudem aufgrund fehlenden Personals nicht überprüfbar sind, setzt die Verwaltung eher auf Aufklärung der Bevölkerung über die Konsequenzen ihres Handelns. Letztlich bleibt es jedoch dabei: Verwaltung und Politik decken nur einen kleinen Teil der Möglichkeiten CO2-sparenden Handelns ab. Klimaschutz ist in der Hauptsache ein Ergebnis des Verbraucherverhaltes. Wenn nicht jeder klimafreundlich handelt, wird die Erfüllung des 1,5°-Ziels nicht einzuhalten sein.“

    Na, da haben die PolitikerInnen in Mönchengladbach ja Glück gehabt: alles richtig gemacht. Wenn die Bevölkerung endlich aufgekärt ist und sich über die Konsequenzen ihres Handelns bewusst wird, sind wir am Ziel. Da kommt es auf Politik und Verwaltung nicht mehr so sehr an.
    Dann können die BürgerInnen bei der nächsten Wahl ja auch zuhause bleiben, oder?

    Wir vom BUND sind der Ansicht, dass die Politik gestalten kann und gestalten muss, mit Weitsicht, Einsicht und Mut. Sie muss auch Zeichen setzen können und wollen, selbst wenn es nur symbolische Zeichen sind. Mehr darf dann gerne folgen. Der Schutz städtischen Grüns wäre ein solches Zeichen (gewesen – alle GroKo-Mitglieder lehnten den Bürgerantrag in der Sizung des Umweltausschusses am 20.11.2019 ab).

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