Rechtsgutachten des BUND zu Tagebau-Seen: RWE muss für Rheinwasser zahlen Wer kommt für die Folgekosten der Braunkohleförderung auf?

Der RWE-Konzern ist ein Paradebeispiel dafür, wie man durch jahrzehntelange öffentliche Subventionierung, gesetzliche Privilegien und eine enge Verflechtung von (Kommunal-)Politik und Wirtschaft zum Erfolgsmodell wird – natürlich im öffentlichen und nationalen Interesse.

Dazu gehört auch, Umweltbelastungen möglichst zu vergesellschaften und dem Steuerzahler zu überlassen.

Dazu zählt auch die Frage, wer die Jahrhundertaufgabe der Rekultivierung und der Stabilisierung des Grund- und Oberfächenwassers incl. der Trinwasserversogung nach Ende der Sümpfngsmaßnahmen (= künstliche Absenkung des Grundwaasers, damit das Baggerloch trocken bleibt) bezahlt.

Ein Rechtsgutachten des BUND hat jetzt klären lassen, wer z.B. das Anzapfen des Rheinwassers zur Befüllung des Restlochen, was jahrzehnte dauern wir, zu bezahlen hat. Ob die Politik dem folgt, was nach den Erfahrungen der Vergangenheit fraglich ist, bleibt abzuwarten.

Rheinwasser umsonst? Was gegen RWEs Tagebau-Pläne spricht

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