Das Wärmeplanungsgesetz schafft die rechtliche Grundlage für die verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in ganz Deutschland. Das Gesetz wurde am 17. November 2023 vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2023 zugestimmt. Somit kann das Gesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Ergänzend erfolgen Änderungen des Baugesetzbuchs, die die Umsetzung der Wärmeplanung unterstützen, sowie eine Anpassung im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.
Ein herausragendes Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Der Bund unterstützt finanziell und beratend bei der Erstellung der Wärmepläne.
Ab dem 1. Januar 2024 werden in ganz Deutschland Wärmepläne erstellt. Das gibt den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und Energieversorgern Sicherheit darüber, mit welcher Wärmeversorgung sie lokal rechnen können. Die Stadt hat ihr Konzept nun in Form einer powerpoint-Präsentation vorgelegt.
Dazu konnte auch der BUND bis zum 18. Juli 2024 eine Stellungnahme abgeben, die wir hier wiedergeben.
Stellungnahme zum Entwurf der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Mönchengladbach vom 13.06.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
es folgt unsere Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange.
Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung wurde lediglich als PowerPoint Präsentation übersandt, so dass bedingt nur plakative Darstellungen und Skizzen ohne jede Erklärung und Begründung vorliegen. So sind etliche Statements daher nicht nachvollziehbar. Quellenangaben fehlen überwiegend.
Folie 14 und 17: Die Darstellung der Abwasserwärmepotentiale vernachlässigt relevante industrielle Einleiter wie z.B. Großwäschereien mit kontinuierlichen Abwassermengen bis zu 90.000 m³/a bei ca. 30°C. Hier schlummert ein Rückgewinnungspotential alleine bei einem einzigen Betrieb (Annahme dt 10°C) von ca. 1.050.000 kWh/a. Folglich muss hier eine tiefergehende Datenerhebung stattfinden.
Folie 18: Die Annahme, dass ein großer Rohrdurchmesser (> 800mm) Voraussetzung für eine Abwasserwärmerückgewinnung ist, gilt nur für häusliches Abwasser. Für industrielles Abwasser ist eine gänzlich andere, oberirdischen Anlagentechnik mit einem deutlich günstigen Kosten/Nutzen-Verhältnis möglich.
Folie 22: Die Wärmebereitstellung soll zukünftig auf strombasierter Nutzung von Umweltwärme liegen. Es fehlt eine Aussage, dass der Strom aus regenerativen Quellen stammen sollte. Es fehlt die Betrachtung des steigenden Strombedarfs und der Sicherstellung, also dass auch ausreichend Strom zur Verfügung steht. Es fehlt die Betrachtung / Priorisierung von Hybridanlagen z.B. der Kombination von lokaler PV und Wärmepumpen und/oder Solarthermie und Wärmepumpen.
Folie 25: Es wird bei der Ermittlung der Potentiale für die Nutzung von Windenergie von einem 1.000 m-Abstand ausgegangen. Die 1.000 m-Regel ist seit dem 25.08.2023 in NRW gekippt. Man geht davon aus, dass durch eine Absenkung des Mindestabstandes zu Wohngebieten von 1.000 m auf 720 m ca. 42% höhere Potentiale erschlossen werden können. Bitte berücksichtigen.
Folie 29: Das Statement „Einsparpotentiale im Bereich der Prozesswärme nicht oder nur gering vorhanden“ ist nicht belegbar und nicht haltbar. Es wird unterstellt, dass die Ersteller des Wärmekonzeptes in industriellen Prozessen / Unternehmen nicht „zu Hause“ sind. Hier muss durch eine Potentialanalyse nachgearbeitet werden.
Die Annahme, dass bis 2045 100 % der Gebäude saniert sind ist nach unserer Einschätzung nicht realistisch. Welche privaten Haushalte haben die Mittel eine Sanierung innerhalb der nächsten Jahre zu finanzieren? Wo sollen die fehlenden Handwerksbetriebe/Handwerker herkommen um diese Mammutaufgabe zu stemmen? Wie viele Gebäude sind denkmalsgeschützt und daher kaum sanierbar (ist im Konzept nicht berücksichtigt)?
Wie soll Fernwärme nach dem Konzept der Stadt Mönchengladbach ohne fossile Brennstoffe erzeugt werden? Wo ist formuliert das dies ohne fossile Brennstoffe erfolgen soll und in welchen zeitlichen Schritten? Wird Biomasse und Abfallverbrennung ausgeschlossen?
In Folie 40 wird behauptet: “Der Großteil (ca. 79%) der Mönchengladbacher Gebäude eignet sich nicht für eine Versorgung durch ein Wärme- oder Wasserstoffnetz.“ Wie wird dies begründet?
Die Überlegung, Gebäude neu und damit maximal energie- und kosteneffizient zu errichten statt zu sanieren, wird im Konzept nicht berücksichtigt.
Bei der sehr vage formulierten Umsetzungsstrategie sollten Konzepte wie Bürgersolaranlagen und Solaranlagen (thermische Solaranlagen) aufgenommen werden.
Aus der kontraproduktiv geführten Diskussion um das Heizungsgesetz und dem in letzter Konsequenz aufgeweichten Heizungsgesetzt, ergaben sich zwei wesentliche Erkenntnisse:
- Es wurden im großen Umfang neue konventionelle Heizungskesselanlagen installiert, die uns die nächsten 20 Jahre erhalten bleiben, bzw. am Gasnetz, oder Öltank hängen. Dies ist im Szenario 2045 zu berücksichtigen.
- Die Bürger sind maximal verunsichert worden, was einer zügigen Umsetzung und Akzeptanz von energetischen Veränderungen entgegensteht. Hier besteht erheblicher Informations- und Beratungsbedarf, der sich im Wärmekonzept der Stadt Mönchengladbach mit höherer Priorität nicht findet.
Im gesamten Wärmekonzept findet sich keine Aussage, wie die Stadt Mönchengladbach mit den öffentlichen Bauten konzeptionell umgehen will.
Ein Hinweis zu Schluss: Es liest sich schlecht, wenn in einem Energiekonzept nicht korrekte Einheiten stehen:
Folie 8 im Diagramm: Falsche Einheit MWh/ha/a. Richtig ist MWh/ha a
Folie 9 s.o.
Folie 22: unvollständige Einheit: kWh/m². Richtig ist kWh/m² a