Eingriffsregelung in Mönchengladbach – Naturschutz nur auf dem Papier Ratsmehrheit aus SPD, GRÜNEN und FDP sowie Verwaltungsspitze lehnen Bürgerantrag des BUND für mehr Transparenz und Kontrolle ab

Worum geht es?

Die sog. Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) feiert dieses Jahr ihren 45. Geburtstag. Es geht dabei um Kompensationsflächen für den Naturschutz, die bei sogenannten Eingriffen in Natur und Landschaft, wie sie z.B. größere Bauprojekte in der Landschaft darstellen, dafür sorgen sollen, einen gewissen Ausgleich für die negativen ökologischen Folgen zu schaffen.

In der Praxis bedeutet das im Kern: Wer etwas in der freien Landschaft baut und dadurch die Umwelt negativ beeinflusst, muss diesen Umweltschaden an dieser oder anderer Stelle dadurch ausgleichen, dass er ökologisch geringwertige Flächen so aufwertet, dass der Schaden kompensiert wird. Ein Beispiel wäre die Umwandlung eines Ackers in eine artenreiche Wildblumenwiese, was auf mehr als 50 % der Kompensationsflächen in Mönchengladbach vorgesehen ist.

Seit der Novellierung des Landschaftsgesetzes NRW im Juli 2000 muss die Untere Landschaftsbehörde (ULB) nach § 6 Abs.8 Landschaftsgesetz (LG) NRW über die festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsflächen) ein Verzeichnis führen „…in dem die Flächen sowie Art und Umfang der darauf durchzuführenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfasst sind“.

Mit Inkrafttreten des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) vom 25.11.2016 ist das Kompensationsverzeichnis nach § 34 im Internet zu veröffentlichen. Im Jahre 2019 kam die Stadt dieser Verpflichtung nach Aufforderung durch den BUND nach. 206 Kompensationsflächen führte die Stadt (2020) in ihrem geoportal mit einer Gesamtfläche von ca. 220 ha auf, davon waren 140 (143 ha) im Stadteigentum.

Zwei Jahre lang haben Biologen des BUND ca. 75% aller im Internet verzeichneten Kompensationsflächen der Stadt Mönchengladbach (152 von 220 Flächen) untersucht und mit den Festsetzungen und der Umsetzung vor Ort verglichen und bewertet.

Im Frühjahr 2020 veröffentlichte der BUND seine Erkenntnisse in einer Studie, die den Ratsfraktionen und Verwaltung vorgelegt wurde.

Das Problem

Zunächst fiel dem BUND auf, dass die Stadt bei jeder 7. Fläche nicht weiß, weshalb sie angelegt wurde und bei mehr als der Hälfte der Flächen nicht nachvollziehen kann, wann sie geschaffen wurden.

Abb. 1:   Die Untersuchungen des BUND gestalteten sich nicht einfach, weil die zugänglichen Daten recht rudimentär sind.

 

Vor Ort stellten die Biologen auch fest, dass viele der Kompensationsflächen nicht das halten, was sie auf dem Papier versprechen.

Was eine Wildblumenwiese sein soll, entpuppte sich bei näherer Betrachtung häufig als Wirtschaftsgrünland, nach der Aufwertung nicht viel wertvoller als vorher. Das betraf immerhin jede dritte sogenannte artenreiche Wildblumenwiese. Wenn man beobachtet, wie unverhohlen auf Kompensationsflächen gedüngt und vorzeitig abgemäht wird, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hierbei wohl niemand Kontrollen oder ernsthafte Sanktionen befürchten muss.

Nicht wenige der Kompensationsflächen sind auch keine Kompensation im Sinne des Gesetzes. Wenn z.B. ein Fischzuchtbetrieb in einem Schutzgebiet ohne Bau- und Betriebsgenehmigung entfernt und zurückgebaut wird, ist das eine baurechtliche Selbstverständlichkeit und keine Kompensation für einen Eingriff an anderer Stelle. Ähnlich ist es, wenn ein aufgegebener Spielplatz im Naturschutzgebiet nicht mehr genutzt wird und brach fällt, ausgekoffert und dann als Kompensation für einen Eingriff deklariert wird. Das sieht zwar dann vielleicht besser aus als vorher, wäre aber auch ohne weitere Maßnahmen infolge von Sukzession keine ökologisch geringwertige Fläche gewesen. Ein Mehrwert für die Natur geschweige denn eine Kompensation für einen Eingriff ergibt sich daraus kaum.

So muss scheinbar alles, was irgendwie nach ökologischer Aufwertung aussieht, aus welchem Grund auch immer, für Kompensationsmaßnahmen herhalten, um landwirtschaftliche Flächen nicht dafür nutzen zu müssen und Kosten zu sparen. Aus Sicht der Landwirtschaft wäre das zunächst verständlich, wenn sich die Betroffenen und ihre Verbände prinzipiell mit gleicher Vehemenz gegen den Flächenverbrauch für neue Bau- und Gewerbegebiete einsetzen würden. So aber nimmt der Flächenverbrauch weiter zu, ebenso das Insektensterben und die Versiegelung der Böden mit zunehmend dramatischeren Folgen für den Hochwasserschutz.

Unter dem Strich, so der BUND, blieben 52 der 152 untersuchten Flächen (= 34 %) übrig, deren Umsetzung die Umweltschützer zufrieden stellte, d.h. die sich als ökologisch hochwertig herausstellten und den Ansprüchen des Gesetzgebers genügten.

Abb. 2:  Nicht nur die Datengrundlagen, auch die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen lässt sehr zu wünschen übrig.

 

Ein Ratsentscheid sollte Abhilfe schaffen

Um diesen unbefriedigenden Zustand wenigstens für die Zukunft zu verbessern, schlug der BUND dem Rat in einem Bürgerantrag vor, zukünftig in einem jährlichen Umweltbericht über Zustand und Entwicklung der Kompensationsmaßnahmen sowie der dafür eingenommenen Gelder zu berichten. Es war dem BUND dabei ein wichtiges Anliegen, seitens der Verwaltung und der Politik ein klares Statement zum Thema „Eingriffsregelung in Mönchengladbach“ und der damit verbundenen Kritik zu erhalten.

Dieses Statement liegt nun vor. In ihrer Verwaltungsvorlage für die entsprechende Sitzung des Beschwerdeausschusses im September 2021 kommt die Stadt zu dem Fazit:

„Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Mönchengladbach ihren Aufgaben umfänglich nachkommt und die erhobenen Beschwerden, daher zurückzuweisen sind“.

Abgesehen davon, dass der BUND an keiner Stelle die Untere Naturschutzbehörde als alleinigen Verantwortlichen für ihre Kritik benannt hat, geht die Verwaltung auf die vom BUND benannten und nachgewiesenen Defizite in ihrer Stellungnahme inhaltlich kaum ein (Synopse).

Dennoch lehnte der Beschwerdeausschuss, in dem die neue Ampelkoalition die Mehrheit hat, den Antrag des BUND im Sinne der Verwaltungsstellungnahme ab.

Was ist Aktenlage bei der Verwaltung?

Wie sind die unzähligen Lücken im Kompensationsflächenkataster der Stadt nun zu erklären? Warum weiß sie in so vielen Fällen nicht, aus welchem Anlass und wann Kompensationsflächen angelegt wurden und in welchem Zustand sie sich befinden?

Um diese Frage zu klären, bat der BUND über seinen Anwalt im Herbst dieses Jahres um Akteneinsicht zu 20 ausgewählten Kompensationsflächen. Diese Akteneinsicht wurde dem BUND gewährt. An drei Nachmittagen konnten die zur Verfügung gestellten Akten gesichtet werden.

Was dabei zu Tage trat, bestätigte die schlimmsten Erwartungen des BUND.

Die Aktenlage zeigte eindrucksvoll, dass die der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) zur Verfügung stehenden Unterlagen oft nicht ansatzweise die Informationen enthielten, die die Eingriffsregelung verlangt. Einzelne Informationen dazu, etwa die Bitte an die EWMG (Entwicklungsgesellschaft Mönchengladbach, zuständig für Flächenerwerb und Flächenverkauf im Namen der Stadt), bestimmte Flächen für Kompensationsmaßnahmen zu erwerben oder die Mitteilung, eine Kompensationsfläche sei inzwischen hergestellt und bepflanzt, fanden sich mehr oder weniger unsystematisch innerhalb der z.T. recht umfangreichen Akten. Um entsprechende Informationen zu Kompensationsflächen zu finden, müssen Aktenberge Seite für Seite gesichtet werden – ein enormer Zeitaufwand, der während der laufenden Verwaltungsgeschäfte getätigt werden muss.

In den meisten Fällen war es auch dem Vertreter des BUND nicht möglich, zu einzelnen Kompensationsflächen etwa die Eingriffs-/Ausgleichbilanz, die Art und den Umfang des Eingriffs einerseits und der Kompensation andererseits zu eruieren, ebenso wenig wie das Datum des Eingriffs oder der Kompensation. Für nicht wenige der zu sichtenden Flächen fand sich überhaupt kein Vorgang in den Akten.

In einer tabellarisch Übersicht über den Informationsstand der UNB zu den 20 gesichteten Kompensationsflächen, die die UNB dem BUND vorlegte, heißt es in acht Fällen „Akte unvollständig“, in zwei Fällen „Akte noch nicht gesichtet u. digitalisiert“ und in immerhin neun von 20 Fällen „kein Vorgang vorhanden“. In nur einem Fall attestiert die Stadt „Vorgang vollständig vorhanden“. Zumindest die Fachbehörde kennt also die Defizite seit mind. 2004 (erste Initiativen des BUND in dieser Sache).

Die Verwaltung arbeitet weiter an der Aufarbeitung. Nun besteht die Verpflichtung zum Führen eines Kompensationsflächenkatasters immerhin seit 20 Jahren. In dieser Zeit hat es Politik und Verwaltungsspitze offensichtlich nicht für nötig befunden, eine systematische Erfassung der Kompensationsmaßnahmen mit allen vom Gesetzgeber geforderten Angaben in die Wege zu leiten.

Dem BUND ist durchaus klar, dass die Fachabteilung nur das bearbeiten und aufarbeiten kann, was ihr zur Verfügung steht bzw. gestellt wird, und das auch nur in dem zeitlichen und personellen Rahmen, der ihr dafür gewährt wird. Und genau hier liegt das Problem, wie auch die Sichtung der Akten deutlich zeigte.

Insofern geht die Verwaltungsvorlage zum Bürgerantrag am eigentlichen Problem vorbei, indem sie nahe legt, es sei vor allem Angelegenheit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB), die Eingriffsregelung gesetzeskonform umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund wird einerseits klar, dass das veröffentlichte Kompensationsflächenkataster der Stadt – zurzeit – nicht besser aussehen kann, als es ist. Es wird auch deutlich, dass die Chancen gering sind, dass sich dieser Umstand, was die Vergangenheit betrifft, in absehbarer Zeit deutlich ändern kann. Dafür müssten die fehlenden Angaben im Zusammenwirken aller beteiligten Stellen in mühevoller Sichtung alter, wahrscheinlich oftmals unvollständiger Unterlagen zusammen getragen werden. Das durchzusetzen, dürfte unrealistisch sein. Die Stadt betont, die noch nicht gesichteten Unterlagen weiter zu durchforsten, soweit es die Zeit erlaubt. Dass sich dadurch das Gesamtergebnis, wie es diese stichprobenartige Sichtung von ca. 20 % aller registrierten Kompensationsflächen zeigt, ändert, ist eher nicht zu erwarten.

Was muss in Zukunft geschehen?

„Kompensation  ist  kein  Wunschkonzert.  Ausgleichs-  und Ersatzmaßnahmen sind keine beliebigen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Es geht nicht darum, als Reaktion auf neue Straßen, Baugebiete, Windenergieanlagen usw. irgendwo irgendetwas Gutes für Natur und Landschaft zu tun, sondern zu heilen sind die konkreten Verletzungen, die ein solcher Eingriff dem Naturhaushalt und dem Landschaftsbild zufügt. Zu kompensieren sind nicht Eingriffe, sondern Eingriffsfolgen!“  stellt Wilhelm Breuer in einem Beitrag zu einer Fachtagung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Niedersachsen am 17. Oktober 2017 fest.

Angesichts des immer noch enormen Flächenverbrauchs und den Forderungen nach noch mehr Gewerbe- und Industrieflächen auch in Mönchengladbach auf der einen, dem Zustand des Artensterbens und des Klimawandels auf der anderen Seite ist die Forderung nach wenigstens einer Minderung der Eingriffsfolgen im Rahmen der Eingriffsregelung sicherlich nicht übertrieben. Immerhin geht es in Mönchengladbach um mehr als 220 ha, die dem Naturschutz vorbehalten sind – theoretisch!

Auch wenn die Stadt betont, seit drei Jahren lege sie mehr Wert auf eine korrekte Erfassung der Kompensationsmaßnahmen, liegt nach unserer Erkenntnis bisher dafür kein „von oben“ angeordneter Modus vor, der die einzelnen Behörden und Töchter des „Konzerns Stadt“ vorgibt, hier zusammenzuarbeiten und die nötigen Informationen bereit zu stellen.

Das Mindeste dafür wäre ein Erfassungsbogen, wie ihn z.B. das Bayerische Landesamt für Umwelt verwendet, der – digital erfasst – die Datengrundlage für z.B. das Kompensationsflächenkataster der Stadt bilden kann. Es enthält anders als das derzeitige Kompensationsflächenkataster die nötigen Angaben, um den Stand der Kompensationauch für Dritte nachvollziehbar zu machen.

Weiterhin nötig wäre eine regelmäßige Kontrolle und Dokumentation der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen vor Ort. Die Kriterien dafür sind bei entsprechend aufbereiteter Datengrundlage und einigen einfachen Indikatoren für den Flächenzustand auch von Nicht-Biologen erfassbar.

Genau das hatte der BUND in seinem Bürgerantrag nahegelegt. Dass die Verwaltungsspitze dies mit der vorgelegten Begrünung ablehnte (Tenor: Es ist doch alles in Ordnung. Wir bzw. die Untere Naturschutzbehörde haben nichts falsch gemacht.) und die Ratsmehrheit dem folgte, lässt nichts Gutes für die Zukunft erwarten. Für den BUND eine herbe Enttäuschung – für die Natur eine Niederlage.

„Die städtische Gesamtstrategie ist der zukünftige Kompass, an dem die Stadt Mönchengladbach und die städtischen Beteiligungen ihr Handeln ausrichten. Die städtische Gesamtstrategie legt in sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten die Zielsetzung für die Entwicklung der Stadt fest. 

Die Strategie soll dabei nicht nur inhaltliche Schwerpunkte setzen, sondern ist auch an diesem Leitgedanken ausgerichtet:  

    • Die Stadtgesellschaft und die Einwohner*innen sollen aktiviert und einbezogen werden: Die Stadt soll gemeinsam mit den Einwohner*innen und den Institutionen der Zivilgesellschaft gestaltet werden. Offenheit und Möglichkeiten zur Teilhabe sind wichtige Elemente in der Umsetzung der Strategie.
    • Die Stadtverwaltung soll fokussiert und kooperativ zusammenarbeiten: Die Verwaltung soll klar auf gemeinsame Ziele ausgerichtet werden und diese kooperativ umsetzen.
    • Für politische Entscheidungsträger*innen, Einwohner*innen und den Verwaltungsvorstand soll mehr Transparenz geschaffen werden: Auf Grundlage von Daten sollen Analysen ermöglicht werden, um der Politik und der Verwaltung klare Entscheidungsgrundlagen zu liefern.

Mit diesen Leitgedanken folgt die städtische Gesamtstrategie auch dem von den Mitarbeiter*innen und dem Verwaltungsvorstand entwickelten Selbstbild. Die städtische Gesamtstrategie will entsprechend des von der Verwaltung erarbeiteten Selbstbilds bereichsübergreifend in einem offenen und vertrauensvollen Umgang miteinander dazu beitragen, dass die Stadtverwaltung zusammen mit den städtischen Beteiligungen ganzheitlich, konstruktiv und lösungsorientiert an den Herausforderungen unserer Stadt arbeitet.“

So steht es in der Beratungsvorlage Nr. 1178/X  zum Umweltausschuss vom 15.11.2021.

Es ist kaum nachvollziehbar, dass die Verwaltung in gleicher Ratsvorlage unter dem TOP „European Energy Award“ einen jährlicher Sachstandsbericht Klimaschutz“ ankündigt, daneben „die Umsetzung von Projekten zur Erhöhung des Grünanteils in der Stadt, zur Steigerung der urbanen Biodiversität sowie Milderung der Auswirkungen klimatischer Veränderungen“, eine in die gleiche Richtung gehende Anregung des BUND jedoch ablehnt.

Kommen wir zum Schluss zum Apell der Verwaltung in ihrer Stellungnahme für den Beschwerdeausschuss zum Bürgerantrag des BUND:

„Ein Dialog zwischen Fachverbänden und der UNB ist seitens der Stadt ausdrücklich erwünscht, um die Aufgaben des Naturschutzes gemeinsam anzugehen. Eine respektvolle und konstruktive Zusammenarbeit ist dafür unerlässlich.”
Gezeichnet Felix Heinrichs.

Das sieht der BUND genauso.

Die förmliche Antwort der Stadt an den BUND zu ihrem Bürgerantrag bestand aus einem einzigen Satz:

„Der Ausschuss … hat sich in seiner Sitzung am 29.9.21 mit ihrer Eingabe befasst und beschlossen, den Anregungen nicht zu folgen.“

Nach Bürgernähe, Transparenz, Respekt und Partizipation sieht das nicht aus.

Die zuständigen Fachleute der Unteren Naturschutzbehörde sind nach einem Gespräch über die Ergebnisse der Akteneinsicht jedenfalls bereit, mit VertreterInnen des BUND im kommenden Frühjahr vor Ort einige unsere negativen und positiven Beispiele zu betrachten und Verbesserungsmöglichkeiten auszuloten.

Das haben wir auch nicht anders erwartet. Für eine deutliche Verbesserung der Situation des Artensterbens und Flächenverbrauchs wäre aber wenigstens ein Problembewusstsein der Veraltungsspitze und Politik nötig. Da haben wir definitiv mehr erwartet als die pauschale Ablehnungen aller unserer Anregungen ohne konkrete Begründung.

Es ist den Ratsfraktionen im Übrigen unbenommen, einen ausführlichen jährlichen Umweltbericht zum Stand der Kompensationsflächen von ihrer Seite aus zu fordern. Auch die Verwaltung kann dies ohne dezidierte Anweisung tun.

Abb. 3: Positiv: Vielfältiges Mosaik aus Feldgehölzen und rel.artenreichen Mähwiesen am Galgenberg in Odenkirchen     Abb. 4: Negativ: Oft gemähtes und gedüngtes Wirtschaftsgrünland in Hardt.

Zwei Kriterien prägen die Einschätzung einer guten Kompensation:
1. Die Maßnahme passt in die umgebende Kulturlandschaft, schafft also Lebensräume für die dort pot. vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, von denen nicht wenige inzwischen als gefährtet gelten.
2. Die Maßnahme schafft möglichst vielfältige Strukturen und bietet so einer breiten Palette von Arten der Kulturlandschaft Lebensraum.
Die Kriterien für eine negative Einordnung orientieren sich insbesondere an dem Wortlaut der Festsetzung in Realation zum Urzustand, zum Grad der Entwicklung und dem derzeitigen ökol. Zustand.

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