Abgrabung Flock am Fuchskuhlenweg, Odenkirchen Eine skurrile Geschichte, die nicht enden will

… eine zwielichtige Geschichte, die in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts mit einer nie beantragten und nie genehmigten Auskiesung begann und nicht zu enden scheint.

Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der einerseits allgemein verbindliches Recht schafft und andererseits seine eigenen Organe zur Ausübung der staatlichen Gewalt an das Recht bindet.“ (wikipedia)

Die Vorgeschichte

In den 80er Jahren endete die illegale Auskiesung. Inzwischen hatte sich in der ausgekiesten und brach liegenden Senke eine üppige Wald- und Gebüschvegetation sowie ein Amphibiengewässer mit einigen streng geschützten Arten entwickelt.

Laichgewässer Juni 2008

Dies führte dazu, dass die ausgekieste Fläche im Landschaftsplan der Stadt Mönchengladbach 1994 als geschützter Landschaftsbestandteil mit Rekultivierungsauflagen festgesetzt wurde. Diese Festsetzung schloss eine Verfüllung des Geländes aus und legte für die Rekultivierung besonderes Augenmerk auf den Erhalt des inzwischen entstandenen Naturpotentials.

Inzwischen hatte die Fa. Flock ihre Tätigkeit auf das Mischen von Fertigbeton verlagert und dazu im Norden des Geländes entsprechende Betriebsgebäude errichtet.

Dort, wo sich zuvor schon eine üppige Vegetation und ein Artenschutzgewässer entwickelt hatte, bedeckten bald kalkig-weiße Betonreste den Boden, ein surrealer Kontrast zur südlich angrenzenden Naturoase.

Betonreste Mai 2008

Auf die Einhaltung der verbindlichen Vorgaben des Landschaftsplanes und im Übrigen auch der abfall-und wasserrechtlichen Bestimmungen hat zu dieser Zeit (und auch später) offensichtlich niemand geachtet.

Dreisterweise beschwerte sich die Fa. Flock zu dieser Zeit bei der Stadt Mönchengladbach, ihr Betriebsgelände drohe durch steigendes Grundwasser zu überfluten, worauf die Stadt mitteilte, dass die Fa. Flock nie eine Genehmigung zum Aufschluss des Grundwassers erhalten habe und auch keine rechtskräftige Abgrabungsgenehmigung besäße. Im Gegenteil: entstünde durch die weitere Betriebstätigkeit eine Gefährdung oder Verunreinigung des Grundwassers, sei der Betreiber dafür auch strafrechtlich zu belangen.

So ging der Betonmischbetrieb weiter seiner rechtlich zweifelhaften Tätigkeit nach, bis im Jahre 2007 dem Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde überraschend ein Antrag der Fa. Flock auf Befreiung vom Verbot der Verfüllung vorgelegt wurde. Durch eine Verfüllung solle der „Verkraterung“ der Landschaft Einhalt geboten werden, hieß es dort seitens der Stadt.

Von diesem Ansinnen und seiner Begründung überrumpelt, vertagte der Beirat diesen Tagesordnungspunkt.

Der Coup

Ein Jahr später stand die Verfüllung wieder auf der Tagesordnung, dieses Mal angereichert durch viele bunte Pläne eines Landschaftsplanungsbüros und der Aussage, der Betreiber der Abgrabung sei aus Gründen der Verkehrssicherung zur Abflachung der gefährlichen Steilböschungen im Westen der Grube verpflichtet, wodurch die Gewässer nicht zu erhalten seien. Um dem Artenschutz Rechnung zu tragen, errichte man aber garantiert rechtzeitig vor der Verfüllung Ersatzgewässer und verfülle erst, wenn diese auch angenommen seien.

Nachdem das Planungsbüro seine zahlreichen Gestaltungspläne den Beiratsmitgliedern nunmehr erstmals in der Sitzung vorgestellt (Tischvorlage) und wortreich erläutert hatte, wurde die Sitzung unterbrochen, um dem Vertreter des Antragsstellers, einem redegewandten Anwalt, Gelegenheit zu geben, seine nunmehr Jahrzehnte währenden Bemühungen um eine gütliche Einigungen mit der Stadt und die wirtschaftlichen Folgen einer Ablehnung durch den Beirat eindringlich vor Augen zu führen, was offensichtlich zum Erfolg führte. Kurz nach der Unterbrechung führt die Abstimmung dann zum gewünschten und vermuteten Ergebnis.

Dieser Erfolg gab dann den Weg frei für die seit Langem gewünschte und geforderte Verfüllgenehmigung, allerdings nur mit einem völlig unbedenklichen Verfüllmaterial (Z0), was in den folgenden Monaten noch zu heftigen Auseinadersetzungen zwischen Bezirksregierung, der Stadt und der Fa. Flock führte. In diesem Punkt blieb die Bezirksregierung jedoch hart, weil ihr das Wasserrecht auch keine andere Möglichkeit bot.

Hintergründiges

Uns interessierte, was da zwischen 1994 und 2007 geschehen war, in einer Zeit, in der sowohl die Bezirksregierung als auch die Stadt Mönchengladbach der Firma Flock mehrmals mitgeteilt hatte, dass ihre Abgrabung sowohl wasserrechtlich als auch abgrabungsrechtlich nie genehmigt worden sei und eine Verfüllung überhaupt nicht in Frage käme, sowohl aus Gründen des Naturschutzes (Landschaftsplan) als auch aus wasserrechtlichen Gründen (Gefährdung des Grundwassers im Wasserschutzgebiet).

Nun, 1999 führte die Firma Flock vor dem Finanzgericht Düsseldorf eine Klage mit dem Ziel, eine recht hohe Summe als Rücklage für eine bevorstehende Rekultivierung (Verfüllung) anerkannt zu bekommen, was das Gericht ablehnte mit dem Hinweis, eine Verfüllverpflichtung gebe es nicht.

Nach dem Urteil gab es dann zahlreiche Versuche seitens der Fa. Flock, von der Stadt das Testat zu erhalten, zur Verfüllung verpflichtet zu sein. Das lehnte die Stadt jedoch ab mit dem Hinweis: keine Abgrabungsgenehmigung – keine Verfüllverpflichtung, gleichwohl aber eine Rekultivierungsverpflichtung.

Ab 1999 beauftragte die Fa. Flock dann ein Fachbüro und einen versierten Anwalt damit, die Verfüll-Verpflichtung durch geeignete Pläne, Argumente und Gutachten auf einen erfolgversprechenden Weg zu bringen, was ihr auch zunehmend gelang. Aus der Korrespondenz der Stadt geht hervor, dass die Fachbehörden sich nach und nach mit dem Gedanken einer Verfüllung anfreundeten, sie schließlich befürwortete und letztendlich dem entscheidenden Beirat ihrer Behörde empfahlen.

Was inzwischen diesen Sinneswandel bewirkt hatte, weiß wahrscheinlich nur der Allmächtige und Allwissende.

Jedenfalls hielt die Fa. Flock am 21.12.2010 die lang ersehnte Verfüllgenehmigung in Form einer Rekultivierungsgenehmigung in den Händen, allerdings mit hohen Auflagen. Bis 2031 muss die Rekultivierung abgeschlossen sein – theoretisch.

Was diese Genehmigung für den Betreiber betriebswirtschaftlich/finanztechnisch bedeutete, weiß wahrscheinlich sein Steuerberater am besten. Das Verfüllen war der Firma Flock jedenfalls viel Zeit und Geld wert. Für die Abgrabung selbst bedeutete sie – nichts. Genau so wenig, wie sich die Fa. bis 2008 um die Rekultivierung gekümmert hatte, tat sie dies bis heute nicht. Allerdings hat ihr seitens der zuständigen Behörde auch niemand dafür auf die Füße getreten.

Betonmischanlage, November 2019

Am Zustand der Grube hat sich kaum etwas geändert. Weder sind die angeblich gefährlichen Steilböschungen beseitigt, noch die zugesagten Ersatzgewässer geschaffen worden.

Ausblick

Nun hat Mitte letzten Jahres die Firma Dyckerhoff Beton den Betrieb von Flock übernommen. „Nach rund 50 Jahren beendet Flock Beton mit Sitz in Grevenbroich somit die Aktivitäten im Transportbeton“, heißt es in der Presse.

Das war für uns Anlass, uns bei der Stadt nach dem Stand der Rekultivierung, der Erfüllung der Auflagen und der Zukunft der Abgrabung zu erkundigen.

Die Antwort der Stadt, für die sie 4 lange Wochen brauchte, war die kürzest denkbare. Sie habe nichts und sie wisse auch nichts. Wenn man mit dieser Auskunft unzufrieden sein, könne man dagegen klagen.

Nun gibt es bekanntlich Länder, wo man sich darüber kaum wundern würde. Andererseits leben wir in einem Staat, der sich auf seine Rechtstaatlichkeit zu Recht viel einbildet. Wo BürgerInnen ihre Gebühren und Auflagen gewissenhaft und pünktlich erfüllen sollen und müssen. Wo im Zweifelsfalle Abriss, Bußgeld oder Zwangshaft droht. Wo alle vor dem Gesetz gleich sind. So steht es geschrieben.

Wir wollen es genauer wissen und haben nun die Kommunalaufsicht in Form einer Fachaufsichtsbeschwerde gebeten, sich der Sache anzunehmen. Mal sehen, was wird.

Nach dem entscheidenden Beiratsbeschluss 2008 fühlten sich unsere VertreterInnen dort zu Recht reichlich überrumpelt und benutzt. Bis zur erteilten Genehmigung hat der BUND durch zahlreiche Briefe an Politik, Bezirksregierung, Presse und Fernsehen versucht, die drohende Verfüllgenehmigung zu verhindern. Leider ohne Erfolg. Nach der Genehmigung haben wir es leider versäumt, rechtzeitig den Rechtsweg einzuschlagen. Von unseren Anwalt hieß es damals: Erfolgsaussichten gut, aber Klagefrist versäumt.

Der Betreiber der Abgrabung hat seine betriebswirtschaftlichen Schäfchen wahrscheinlich längst im Trockenen, war und ist an einer Rekultivierung ganz offensichtlich nicht interessiert.

Die Verfüllung mit völlig unbedenklichem Material („Z0“ nennt sich das) war ohnehin nie gewünscht und auch nie realistisch. An dem Versuch, ein bedenklicheres Verfüllmaterial gerichtlich durchzusetzen, hat es freilich nicht gefehlt. Immerhin hat der Grubenbetreiber erreicht, dass ihm die Entfernung der in erheblichem Umfang ungenehmigt abgelagerten Betonreste (eine Nebenbestimmung der Rekultivierungsgenehmigung) erlassen wurde. Aus der Korrespondenz der Stadt und Bezirksregierung geht hervor, dass dieses Zugeständnis wohl erhebliche Bauchschmerzen verursacht hat, aus verschiedenen Gründen.

Kurz danach hat der Rekultivierungspflichtige gegenüber der Stadt dann erklärt, dass er an einer Verfüllung mit dem vorgeschriebenen Material „Z0“ nicht mehr interessiert ist. Dabei teilte er auch mit, dass er von der Herrichtung der Grube Abstand nehmen wolle. Ohnehin handele es sich ja hier um ein schützenswertes Biotop, das so bleiben könne, wie es ist. So sein Anwalt.

Die Anwort der Stadt, das der Abgrabungsbetreiber zur Herrichtung verpflichtet sei, hat die Fa. Flock offensdichtlich nicht sehr beeindruckt, denn der Effekt lässt auf sich warten.

Von einer Rekultivierung wird man dann wohl auch weiterhin nichts sehen.Der Verein MG3.0_Masterplan Mönchengladbach e.V. ist im Dezember 2010 auf Initiative der Architektenschaft Mönchengladbach gegründet worden. Der Verein hatte sich zur Aufgabe ge-stellt, der Stadt Mönchengladbach einen Masterplan-Prozess zu finanzieren, zu begleiten und zu organisieren. Das Projekt wurde von vielen Unterstützern, Sponsoren und den Vereinsmitgliedern möglich gemacht; die IHK Mittlerer Niederrhein übernahm die operative Geschäftsführung. Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat den Masterplan im Juli 2013 als städtebauliches Konzept verabschiedet und im Jahr 2016 in ein Gesamtkonzept der Stadt einfließen lassen: in die zukünfti-ge Entwicklungsstrategie mg+ Wachsende Stadt.

Der Verein MG3.0_Masterplan Mönchengladbach e.V. ist im Dezember 2010 auf Initiative der Architektenschaft Mönchengladbach gegründet worden. Der Verein hatte sich zur Aufgabe ge-stellt, der Stadt Mönchengladbach einen Masterplan-Prozess zu finanzieren, zu begleiten und zu organisieren. Das Projekt wurde von vielen Unterstützern, Sponsoren und den Vereinsmitgliedern möglich gemacht; die IHK Mittlerer Niederrhein übernahm die operative Geschäftsführung. Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat den Masterplan im Juli 2013 als städtebauliches Konzept verabschiedet und im Jahr 2016 in ein Gesamtkonzept der Stadt einfließen lassen: in die zukünfti-ge Entwicklungsstrategie mg+ Wachsende Stadt.

Interessant auch: Die Flock Beton GmbH & Co. KG ist Sponsor und Fördermitglied des MG3.0 _ Masterplan Mönchengladbach-Vereins. Vorstandsmitglied  ist der Umweltdezernent Dr. Gregor Bonin.

Vielleicht erklärt die gute politische Vernetzung ja, warum alle Bemühungen, den Abgrabungsbetrieb und die ordnungsgemäße Rekultivierung auf einen recht(mäßig)en Weg zu bringen, bisher scheiterten.

Was zeigt uns das: Mit Beharrlichkeit, Dreistigkeit und juristischen Winkelzügen kommt man schließlich doch zum Ziel, wenn man über genügend Mittel und Beziehungen verfügt. Die Rekultivierungsgenehmigung ist das Papier nicht wert, auf das sie abgedruckt ist. Immerhin hat sich der Aufwand für den Betreiber in den letzten 30 Jahren gerechnet, soviel steht fest.

Wieviel Zeit und Aufwand das ganze Spiel den Steuerzahler gekostet hat (die Vorgänge zur Sache Flock füllen bei der Stadt mehrere Ordner), wie groß der Vertrauensbruch zum Beirat und den Naturschutzverbänden ist, die sich benutzt fühlen dürfen, steht auf einem anderen Blatt.

Shakespeare hätte seine Freude daran: Viel Lärm um nichts.

Daher fordert der BUND ggf. mit Nachdruck, dass die erteilte Verfüllgenehmigung und landschaftsrechtliche Befreiung mangels Umsetzung und Realisierungschancen aufgehoben wird, so dass die Festsetzungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes wieder gelten und das Gelände bis 2031 entsprechend rekultiviert wird. Dafür hat der Verantwortliche ja reichlich Rücklagen bilden können.

Die Ungewissheit über die Zukunft des Geländes muss endlich beendet werden. Vielleicht dann 2031 – nach 70 Jahren.

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