Mönchengladbach ist besonders betroffen Kampf um Wasser

„Bisher profitieren vor allem große wasserintensive Unternehmen wie BASF, RWE oder die Chemie- und Nahrungsmittelindustrie davon, dass es für die Wassernutzung der Industrie kaum Beschränkungen gibt. Denn anders als private Haushalte müssen Unternehmen in einigen Bundesländern kaum oder sehr wenig für das entnommene Wasser zahlen. Gleichzeitig haben die größten Wasserverbraucher häufig auf Jahrzehnte genehmigte Rechte, bestimmte Wassermengen aus dem Boden oder auch Flüssen und Seen zu entnehmen.“

Das konstatiert das Rechercheteam von correctiv.org am 4. Okt. 2022 unter der Überschrift „Nach der Dürre: Länder sehen kaum Handlungsbedarf

Grundwasser in Mönchengladbach (Karte correctiv.org)

Ein Blick in die aktuelle Ausgabe des Bewirtschaftungsplanes 2022-2027 für unsere Region (Maas), herausgegeben vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW) bestätigt diese Einschätzung auch in anderer Hinsicht..

Demnach sieht es für den ökologischen und strukturellen Zustandes unserer Fließgewässer und unseres Grundwassers nicht gut aus – und daran wird sich so schnell auch nichts ändern. Das dürfte auch langfristig Auswirkungen auf unsere Trinkversorgung und –sicherheit haben. So sehen es jedenfalls die Gutachter der Landesregierung in ihrem Bericht.

Sowohl im obersten Grundwasserkörper, relevant für oberflächennahe Gewässer und die Entnahme von Brauchwasser (z.B. für die Garten- und Feldberegnung oder die Trinkwasserversorgung von nicht an die öffentliche Versorgung angeschlossenen Haushalte), also auch in den tiefer liegenden Grundwasserkörpern, relevant für die öffentliche Trinkwasserversorgung, kann zur Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung und zum Trockenfallen von Fechtgebieten führen (s. Abb. 2-18).

Verantwortlich dafür sind die Sümpfungsmaßnahmen durch Rheinbraun, die so lange anhalten werden, bis der Tagebau letztlich beendet und geflutet wird.

Die Wasserrahmenrichtlinie der EU (EG-WRRL) legt Bewirtschaftungsziele fest, die u.a. eine sichere Trinkwasserversogung gewährleisten sollen.

„Für einige Wasserkörper wurden weniger strenge Bewirtschaftungs- ziele und/oder Ausnahmen vom Verschlechterungsverbot in Anspruch genommen, z. B. wenn für einige Grundwasserkörper die Ziele aufgrund der Braunkohlegewinnung im Tagebau auf keinen Fall bis 2027 erreichbar sind und die Tagebaue sich in den kommenden Jahren noch weiter ausdehnen. Auch für die Inanspruchnahme von weniger strengen Bewirtschaftungszielen oder Ausnahmen vom Verschlechterungs- verbot sind klare Begründungen erforderlich.“

Zur Trinkwassersicherheit in unserer Region heißt es beim NRW-Umweltministerium:

„Mengenmäßige Probleme gibt es bislang nur in den Bereichen des Braunkohle- und Kalkabbaus. Hier wird es nicht in absehbarer Zeit gelingen, einen guten mengenmäßigen Zustand herzustellen. Um die Umweltauswirkungen möglichst gering zu halten, werden aber alle möglichen Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt. So wird beispielsweise Sümpfungswasser aus dem rheinischen Braunkohlerevier in das Grundwasser der besonders sensibel auf sinkende Wasserstände reagierenden Biotope der Schwalm-Nette-Region eingebracht.

Durch die zunehmende landwirtschaftliche Bewässerung auch in Folge des Klimawandels ist jedoch bereits heute absehbar, dass zukünftig in einigen Bereichen Nordrhein-Westfalens Probleme mit fallenden Grundwasserständen entstehen können.“

Einen Grundwasserbericht für die Stadt, der die Situation beleuchtet, gibt es seit 20 Jahren nicht mehr. Für ganz NRW sieht es nicht besser aus. Wer im Netz nach Daten über den aktuellen Grundwasserständen fahndet, braucht viel Zeit und wird kaum fündig. Die meisten Grundwassermessstellen gehören der NEW NiederrheinWasser GmbH und sind nicht veröffentlicht. Es ist allgemein bekannt, dass die Wasserbehörden über die Höhe der Grundwasserneubildung und erst recht über die Größenordnung der jährlichen Entnahme via Landwirtschaft, Gartenbrunnenbesitzer und Gewerbe/Industrie kaum etwas weiß.

Eine Bilanzierung über SOLL und HABEN ist damit unmöglich. Das ist für die Sicherheit unserer Trinkwasserversorgung ein unhaltbarer Zustand.

Zurzeit beantragt die RWE Power AG die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Garzweiler im Zeitraum 2024 – 2030 (Anhörungsverfahren). Der BUND hat dazu Stellung genommen.

„Der Braunkohleabbau, relevant in den Flussgebieten Rhein und Maas, soll nach derzeitigem Planungsstand bis zum Jahr 2045* erfolgen. Bis dahin ist in den betroffenen Regionen mit einem Fortbestand der daraus resultierenden Belastungen zu rechnen (s. Sümpfungswässer in Kapitel 6.1.3.7). Die Entnahmen wirken sich auf den Grundwasserstand, die Grundwasserbeschaffenheit und die Oberflächengewässer aus. Da es zwangsläufig Verlagerungen der Abbauschwerpunkte geben wird, findet in einigen Wasserkörpern jedoch ein Wiederanstieg des Grundwassers statt, während in anderen Wasserkörpern eine Grundwasserabsenkung intensi­viert werden wird.“

* Die Bundesregierung beabsichtigt laut Koalitionsvertrag einen früheren Kohleausstieg. Im Oktober 2022 einigten sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Landesministerin Mona Neubaur mit Kohlestromer RWE darauf, den Kohleausstieg auf 2030 vorzuziehen. Alle Kohlekraftwerke von RWE gehen bis Ende 2030 vom Netz. Gleichwohl bleibt die Wasserproblematik weiterhin bestehen, denn die Sümpfungsmaßnahmen werden wegen der Böschungssicherung nicht sofort eingestellt. Wann das sein wird, hängt u.a. davon ab, wieviel Zeit vergeht, bis das Restloch zum Restsee geworden ist. Woher das Wasser dafür kommen soll, ist noch völlig offen.

BürgerInnen und politische Entscheidungsträger sollten sich darüber im Klaren sein, dass es bei der Braunkohle nicht nur um die Energieversorgung geht!

Auch das Klima spielt ja für unsere sichere Trinkwasserversorgung eine wesentliche Rolle, z.B. für die Grundwasserneubildung durch Niederschläge. Und da sieht es ja bekanntermaßen in den letzten Jahren ebenfalls nicht gut aus – und das hat schon etwas mit der Energieversorgung und –nutzung zu tun.

Was auf das Rheinische Braukohlerevier zukommen könnte, zeigt sich derzeit in der Lausitzer Braunkohleregion:
Sand wegbaggern, Kohle rausholen, Wasser reinfüllen?

Aber nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ steht es um die Wasserqualität nicht gut.

 

Gerade in und um Mönchengladbach (Hardt) ist die chemische Belastung durch Nitrat und Pestizide exorbitant hoch – mit Auswirkungen auf unsere Trinkwassergewinnung, wie die Gutachter feststellen.

Die EU-Grenzwerte für Nitrat von 50 mg/l können bisher nur eingehalten werden, weil die Trinkwasserbrunnen der Wasserwerke in den letzten Jahrzehnten in immer tiefere Grundwasserstockwerke vordringen mussten, um das dort noch weniger belastete Grundwasser mit zu sehr belastetem so zu mischen, dass der genannte Wert bisher noch unterschritten werden konnte.

 

 

Das Problem:

Die einzelnen Grundwasserstockwerke sind nicht hermetisch voneinander getrennt. Hoch belastetes Grundwasser, vor allem aus der Landwirtschaft,  sickert von von oben nach unten durch, langsam (hier ca. 1 m/Jahr) aber unaufhörlich. Es ist also nur eine Frage der Zeit, wann die Qualitätskriterien der EU nicht mehr eingehalten werden können, zumindest nicht ohne hohen technischen Aufwand, den der Endverbraucher zu zahlen hat.

Wenn wir mit Gegenmaßnahmen so lange warten wie beim Energiesektor, ist es wahrscheinlich, dass uns in nicht allzu ferner Zukunft das gleiche Preis- und Versorgungsdesaster blüht wie derzeit bei der Energieversorgung.

Auf der homepage der Landesregierung heißt es dazu:

„Das Land Nordrhein-Westfalen hält die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für sauberes Wasser für nicht zielführend und kontraproduktiv und hat die Sorge, dass ein Klageverfahren in der aktuellen Phase die Umsetzung zahlreicher Maßnahmen zur Senkung der Nitratwerte im Grundwasser ausbremsen könnte.
Die Klage der Deutschen Umwelthilfe stößt bei mir auf absolutes Unverständnis. Es besteht kein Zweifel daran, dass die in einigen Regionen bestehenden Grundwasserbelastungen zurückzuführen sind. Aber wir arbeiten seit Monaten mit dem Bund und der Europäischen Kommission an Maßnahmen, die zu einer Einhaltung der Nitratwerte in den besonders belasteten roten Gebieten führen. Uns ist der Ernst der Lage bewusst. Dafür benötigen wir keine zusätzliche Klage“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.
Die Nitratbelastung des Grundwassers ist insgesamt erfreulicherweise rückläufig. Aber es gibt nach wie vor Gebiete, in denen die Nitratgrenzwerte im Grundwasser deutlich überschritten werden. „Dort müssen wir alles Erforderliche tun, das Grundwasser zu schützen und gleichzeitig die Landwirtinnen und Landwirte bei den enormen Herausforderungen in ihrem Engagement unterstützen. Das ist und bleibt unser ambitioniertes Ziel und hierfür benötigen wir praktikable Lösungen“, sagte Ministerin Heinen-Esser.“

Dazu muss man wissen: Schon 2018 verklagte der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik, weil die Regierung zu wenig gegen Nitrat im Grundwasser unternommen hat. Die obersten EU-Richter stellten fest, dass die Bundesrepublik gegen die maßgebliche EU-Richtlinie verstoßen habe. Auch als klar geworden sei, dass ihr Aktionsprogramm nicht ausreiche, habe die Bundesregierung nicht ausreichende zusätzliche Maßnahmen ergriffen.

Im Streit über schädliches Nitrat im Grundwasser droht die EU-Kommission Deutschland mit einer weiteren Klage, falls Deutschland die Düngeregeln für Bauern nicht bald weiter verschärft. Dies geht aus einem Brief der Kommission an das Argrar- und das Umweltministerium in Berlin im Jahre 2019 hervor.

Nitratbelastung im Grundwasser überschreitet Grenzwert seit Langem – mehr Transparenz und Kontrolle in der Düngepraxis notwendig (Bericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforchung e.V.)

Was wäre zu tun?

Die Landwirtschaft ist Hauptverursacher der schlechten Wasserqualität. Das ist auch im zitierten Bericht der Landesregierung unstrittig. Dort heißt es:

„Wie im Bereich des Oberflächenwassers können Erlaubnis und Bewilligung gemäß § 8 WHG bei Grundwasserbenutzungen unter Festsetzung von Benutzungsbedingungen und Auflagen erteilt werden. Durch Auflagen können insbesondere Maßnahmen angeordnet werden, die zum Ausgleich oder zur Vermeidung von Beeinträchtigungen für den mengenmäßigen und chemi­schen Zustandes des Grundwassers notwendig sind. Auch im Bereich des Grundwassers ist die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Erlaubnisse und Bewilligungen im Landeswas­sergesetz NRW geregelt.“

„Darüber hinaus ist die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen durch das Land NRW ein zen­trales Element der Kooperation zwischen Umwelt-, Naturschutz und Landwirtschaft. Unterstützt werden beispielsweise Maßnahmen, die den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verringern und die Boden und Gewässer schützen wie u. a. die Anlage von Uferrandstreifen und Erosionsschutzmaßnahmen im Ackerbau. In NRW wurden im Jahr 2013 rd. 225.000 Hektar im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen und dem ökologischen Landbau bewirtschaftet, was einem Anteil von rund 15 % entspricht. Es beteiligten sich rund 12.000 Betriebe und damit fast 30 % aller Betriebe an der Durchführung dieser Maßnahmen.

Die intensiven Bemühungen durch diese Initiativen, die Belastungen des Grundwassers und die Einträge in die Oberflächengewässer zu reduzieren, lassen bislang jedoch noch keine signifi­kante Entwicklung in dieser Hinsicht erkennen, sodass auch weiterhin Bedarf besteht, nachhal­tig wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der diffusen Einträge aus der landwirtschaftlichen Nutzung umzusetzen.

Bisheriges Ziel der Energiepolitik in NRW war ein weiterer Ausbau der Energieerzeugung aus Biomasse. Dabei ist jedoch der vermehrte Anbau von Energiepflanzen für die Biogaserzeugung aus Sicht des Gewässerschutzes kritisch zu bewerten (Branchenbild 2011). Eine verstärkte Düngung der Anbauflächen mit Gärsubstraten statt Mineraldünger kann zur Erhöhung der Nitratbelastung der Rohwasserressourcen führen. Weiterhin wird die Flächenkonkurrenz erhöht, sodass weniger Flächen für die Gewässerentwicklung zur Verfügung stehen. Aktuell haben die letzte Novelle des Emeuerbare-Energien-Gesetzes und die Diskussion über eine Änderung der „Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen“ (mögliche Deckelung der aus Nahrungsmittelpflanzen gewonnenen Treibstoffe auf 5,5 % des Energieverbrauches im Verkehrssektor) dazu geführt, dass der Anbau von Energiepflanzen stagniert. Die weitere Entwicklung bleibt hier abzuwarten.“

Für die Überwachung des Düngemitteleinsatzes sind die Landwirtschaftskammern zuständig.

Angesichts des bisher wenig erfolgreichen Bemühungen, die Belastungen des Grundwassers durch die Landwirtschaft effektiv und nachhaltig zu reduzieren, sieht der BUND keine Alternative zu einer Agrarwende, hin zu einer ökologischen Landwirtschaft. Das dies EU-weit zu keinen Nahrungsmittelengpässen führen muss, ist bereits nachgewiesen, selbst wenn wir unser Konsumverhalten in Bezug auf Nahrungsmittelverschwendung und Fleischverzehr nicht ändern.

 

Weitere Infos:

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