Neben den Ameisen gehören diese Insekten alle zur Ordnung der sogenannten Hautflügler. Während auch der Laie Bienen von Hummeln und Wespen noch einigermaßen unterscheiden kann, ist eine Unterscheidung der mehr als 500 in Deutschland beheimateten Wildbienenarten nur Fachleuten möglich.
Im Fokus der öffentlichen Diskussion um das Bienensterben steht vor allem die Honigbiene:
“Die weltweiten Bienenbestände gehen immer drastischer zurück. Das zeigt das Umweltprogramm der Vereinten Nationen UNEP www.unep.org in einem Bericht. Besonders der industrialisierte Norden verliert von Jahr zu Jahr große Teile seiner Bienenvölker, manche Regionen verzeichnen sogar Rückgange von 85 Prozent. Die Gründe, die dafür den Ausschlag geben könnten, sind zahlreich, eindeutige Ergebnisse gibt es jedoch nicht. Ohne nachhaltigere Formen der Bewirtschaftung ist die Nahrungsversorgung der Zukunft in Frage gestellt, so das Resümee. “
Dabei werden die unzähligen anderen Mitglieder dieser Insektenordnung oft übersehen. Nur Fachleute wissen, dass einerseits viele dieser Arten in unserer intensiv genutzten Kulturlandschaft in den letzten Jahrzehnten ebenfalls stark dezimiert worden sind, ihre ökologische Bedeutung für den Naturhaushalt (z.B. die Bestäubung von Wildpflanzen) andererseits derjenigen der Honigbienen in Nichts nachsteht.
Die Zahl der Honigbienen hat in Deutschland in den letzten Jahren sogar zugenommen, weil die Zahl der Imker gestiegen ist, die sich intensiv um ihre Schützlinge kümmern und dafür sorgen, dass genug Nahrung vorhanden ist, u.a. dadurch, dass sie ihre Tiere zufüttern bzw. an Stellen bringen, wo sie geeignete Nahrung finden.
Dabei sind die Zuchtbienen auch nicht allzu wählerisch, so dass man sich hierzulande um Honigbienen keine großen Sorgen machen muss, u.a. auch, weil drei besonders bienenschädliche Insektizide (Neonikotinotide) nicht mehr im Freiland eingesetzt werden dürfen. Dafür haben die EU-Staaten am 27.04.2018 in Brüssel gestimmt.
Anders sieht es bei den Wildbienen aus. Diese oft nur wenige mm großen Verwandten der Honigbiene sind oft auf bestimmte Blumenarten spezialisiert, leben i.d.R. nicht in Kolonien, sondern einzeln (solitär) und finden in unserer intensiv genutzten Kulturlandschaft immer weniger passende Nährpflanzen und geeignete Nistmöglichkeiten (z.B. in Totholz oder Lehmwänden mit Löchern, in denen sie ihre Eier einzeln ablegen). Ähnliche Probleme haben auch unsere Hummeln.
Den Wildbienen gilt daher die besondere Aufmerksamkeit von Naturschützern, z.B. indem man im Garten, Vorgarten, auf öffentlichen Grünflächen und auch in der Ackerflur möglichst viele Flächen mit extensiv gepflegten Wildblumenwiesen anlegt (was die mags auch zunehmen tun will) und dabei auf die passende Artenzusammensetzung achtet (Stichwort: „Bienenweide“) und die richtigen Mähzeitpunkte wählt.
Daneben gibt es auch vielfältige Möglichkeiten, künstliche Bruthilfen an wildblumenreichen Stellen bereit zu stellen, sogenannte Bienen- oder Insektenhotels. Das sollte nicht in der Nähe von Bienenstöcken erfolgen, denn Honigbienen machen den Wildbienen erhebliche Konkurrenz zum Nachteil der Wildbienen.
Ein solches Bienenhotel in einer Luxusausführung hat der BUND jüngst dem städt. Kindergarten in Hardt zur Verfügung gestellt:
Modell „Lückenbäumchen deLuxe“, mit Dachbegünung!
Mit Unterstützung der ortsansässigen Holzbaufirma Scheepers haben BUND-Mitglieder unter der Leitung von Harald Görner und eines versierten Zimmermanns zusammen mit den Kindern und Eltern des Kindergartens den Rohbau erstellt, der nun noch mit geeigneten „Hotelzimmern“ bestückt werden muss (Hohlziegel, Lehmblöcke und Baumscheiben mit unterschiedlich großen Löchern, Schilfrohrpakete u.ä.).
Bauanleitung mit Skizze und Fotos
https://www.naturgartenfreude.de/wildbienen/nisthilfen/positivbeispiele/
Vorbehalte gegen die wilden Bienen sind übrigens unbegründet, denn die oft winzig kleinen Wildbienen stechen nicht, werden nicht lästig, treten nicht in Schwärmen auf und werden so oft kaum bemerkt, selbst dort nicht, wo sie an alten Schuppen, Bäumen und in Mauerritzen durchaus vorkommen.
Wildbienen, Hummeln und auch Hornissen sind übrigens nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchVO) streng geschützt, das heißt: sie, ihre Nester und Larven, dürfen nur in ganz wenigen Ausnahmefällen beseitigt oder beeinträchtigt werden, und das auch nur von zertifizierten Fachfirmen. Zuwiderhandlung wird mit hohen Geldstrafen geahndet.
Immer wieder erreichen uns Anfragen, wie mit Wespennestern umzugehen ist, ob wir oder wer auch immer sie entfernen dürfen und wie die Rechtslage dazu ist.
Nun:
Grundsätzlich sind alle wildlebenden Tiere durch die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchVO) geschützt, es sei denn, es liegt ein vernünftiger Grund für ihre Beseitigung vor (gilt auch für die Beseitigung von Nestern, Larven etc.), z.B. das Wohl der Allgemeinheit, akute Gefahr für Leib und Leben. Beseitigt man „besonders geschützte Arzten“ (Liste in der BArtSchVO) ohne zwingenden Grund, drohen sogar hohe Geldstrafen. Unter „besonders geschützte Arten“ fallen auch einige Wespenarten.
Besonders verbreitet und auffällig sind die Gemeine und die Deutsche Wespe, die beide nicht „besonders“ geschützt sind und im Spätsommer schon einmal lästig werden können. Aber auch hier gilt: ein Wespennest darf nur von zugelassenen Fachfirmen bzw. der Feuerwehr (bei akuter Gefahr) beseitigt werden, die die Arten auch unterscheiden können (gefährlich oder nicht, besonders geschützt oder nicht).
Diese Beseitigung ist aber nicht Sache eines Wohnungsmieters, sondern die des Vermieters.
Da es einem Vermieter i.d.R. zumutbar ist, z.B. Renovierungsarbeiten dann durchzuführen, wenn die Wespennester im Spätherbst verlassen sind (die alte Königin stirbt unter unseren Klimabedingungen im Spätherbst ab und das Wespenvolk löst sich auf, wobei sie bei ihrer Nahrungssuche vermehrt den Menschen lästig werden können. Bei Kälteeinbruch sterben die letzten Arbeiterinnen), liegt keine vernünftiger Grund vor, das unbedingt dann zu tun, wenn die Wespen ihre Brut aufziehen.
Anders sieht die Sache aus, wenn sich das Nest z.B. im Rolladenkasten des Schlaf- oder Kinderzimmers befindet oder in einem Bereich, dem man täglich recht nahe kommt. Dann können gefährliche Situationen entstehen, wenn die Wespen sich bedroht fühlen. In diesem Fall sollte man die Untere Naturschutzbehörde (Tel. 02161-25-0) oder die Feuerwehr (112) informieren und um Abhilfe bitten.
Das bedeutet dann den Tod aller Wespen und deren Nachkommen, denn umsiedeln kann man sie nicht.
Liste des BUND mit insektenfreundlichen Stauden und Bodendeckern.
Staudenliste nach Verwendung (Standort) und Nektarstauden.