Deutschen Großstädten droht eine Klagewelle wegen Untätigkeit, was die Stickoxidbelastung ihrer BürgerInnen durch den Straßenverkehr angeht.
Wegen der Städte Darmstadt und Wiesbaden erhielt die Landesregierung Hessen bereits die gerichtliche Androhung eines Zwangsgeldes von bis zu 10.000 Euro pro Tag. Wiesbaden und Darmstadt werden nach dieser Entscheidung die ersten konsequenten Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge einführen müssen.
Auch in den Städten Köln, Bonn, Aachen, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt a. Main und Stuttgart sind Klagen von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eingereicht worden, jedoch noch ohne Antrag auf Zwangsvollstreckung.
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde europaweit für Stickstoffdioxid der 1-Stunden-Grenzwert von 200 µg/m3 festgelegt, der nicht öfter als 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden darf. Der Jahresgrenzwert beträgt 40 µg/m3. Zum Schutz der Vegetation wird ein kritischer Wert von 30 µg/m3 als Jahresmittelwert verwendet.
Der Jahresgrenzwert wird vielerorts zum Teil deutlich überschritten – ein Klagegrund. Auch für Mönchengladbach trifft das zu:
NOx Jahresmittelwert 2015:
Mönchengladbach, Aachener Straße 426/428 (DENW165): 42 ug/cbm
Mönchengladbach, Düsseldorfer Straße (DENW100): 22 ug/cbm
Mönchengladbach Friedrich-Ebert-Straße (DENW259): 32 ug/cbm
Die Luftreinhaltepläne haben den Trend zur Nox-Zunahme in den letzten Jahren offenbar nicht aufhalten können, woran die Abgas-Mess-Mnipulationen an Dieselfahrzeugen sicherlich nicht unschuldig sind, weil sie Fortschritte vorgaukeln, die kaum vorhanden sind.
So ist es nicht verwunderlich, dass die Stimmen, die ein Verbot von schadstoffreichen Dieselfahrzeugen in Innenstädten fordern, immer lauter und immer öfter erhört werden (Stichwort: Blaue Plakette).
Sehr interessanter Artikel. Hoffe Sie veröffentlichen in regelmäßigen Abständen solche Artikel dann haben Sie eine Stammleserin gewonnen. Vielen dank für die Informationen.
Gruß Anna