BUND fordert Bestandsschutz für Grüne Vorgärten – immer noch!

Der Umweltverband will eine kommunale Satzung

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Kreisgruppe Mönchengladbach, hat sich mit einem Bürgerantrag an den Oberbürgermeister gewandt. Darin beantragt er die Erarbeitung einer Satzung, die den Bestandsschutz für klassisch angelegte Vorgärten mit ihren gärtnerisch gestalteten begrünten und /oder bepflanzten Flächen (Grüne Vorgärten) zum Gegenstand hat.

Auslöser für den Antrag war die Ablehnung der Anträge der Ratsfraktionen „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ zum Verbot von sog. Schottergärten durch den Rat am 27.04.2019 unter Verweis auf die bestehende Rechtslage aufgrund der Landesbauordnung NRW. Der BUND sieht deshalb die zunehmende Gefahr einer weiteren Verschotterung der Vorgärten mit einer damit einhergehenden weiteren innerstädtischen „Entnaturisierung“ durch Bodenversiegelung und Verarmung des Bodenlebens. Insekten suche man dann vergeblich, da Unterschlupf- und Nahrungsangebote fehlen. Dies gelte auch für andere heimische Tiere, so der BUND. Zudem werde die Rückstrahlungsintensität durch Hauswände und Steinflächen bei Sonneneinstrahlung erhöht. Es entstehe eine vermeidbare Bodenbelags- und Umgebungserwärmung, die so im Sommer auch zur Überhitzung der Städte beitrage. Die Luftqualität im Wohnumfeld leide, dagegen mildern Grüne Vorgärten in ihrer Gesamtheit als „grüne Lunge“ die Folgen des Klimawandels ab, wirken temperaturausgleichend und feinstaubbindend. Schottergärten dagegen seien ökologisch wertlos und wenig nachhaltig.

Eine wirksame Maßnahme gegen den ungebremsten Umbau von Grünen Vorgärten in Schottergärten sieht der BUND im Erlass einer kommunalen Satzung, die den Bestandsschutz der Grünen Vorgärten regelt und sichert.  Der Stadt stehe das Recht zur Regulierung in Fragen der Vorgartengestaltung zu. Die Rechtsgrundlage biete u.a. § 7 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW. Nach dieser Vorschrift können die Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzung regeln. Der BUND weist daraufhin, dass es vergleichbare Satzungen in der Stadt bereits gibt: Die den Baumschutz regelnde Baumschutzsatzung sowie der Landschaftsplan mit seinen Festsetzungen zur Verwirklichung der Ziele des Natur- und  Landschaftsschutzes sowie der Förderung der Biodiversität.

Schottergärten dürfen keine Zukunft mehr haben, sagt der BUND. Sie seien nicht mehr zeitgemäß. Deshalb fordert der Umweltverband in seinem Bürgerantrag im Rahmen eines Gesamtpakets zudem eine informatorische und finanzielle Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger für den Rückbau bestehender Schottergärten in Grüne Vorgärten sowie ein Grün- und Pflanzflächengebot für Vorgärten in alle künftigen Bebauungspläne. Dabei seien einheimische standortgerechte Bäume, Gehölze und sonstige Blühpflanzen vorzusehen. Eine Liste mit für die Insektenwelt und als Vogelnahrung besonders ergiebige Pflanzen solle als Richtschnur zur Verfügung gestellt werden.

Bürgerantrag      
Stellungname der Verwaltung
Erwiderung des BUND zur Stellungnahme der Verwaltung

Nachtrag 2024: Das droht jetzt Schottergarten-Besitzern

Nachtrag vom 28. Jnauar 2020:

Der Bürgerantrag nach § 24 GO NRW ist ein wichtiges Instrument der direkten Demokratie und Partizipation der BrügerInnen einer Kommune. Der Verwaltung, die den Bürgerantrag vorab prüft, beurteilt und eine entsprechende Empfehlung für den Rat ausspricht, kommt dabei eine besondere Verantwortung und Sorgfaltspflicht zu.

Wenn die Verwaltung in ihrer (ablehnenden) Vorlage für die entscheidenden Ratsherren und –frauen rechtlich fragwürdige Vergleiche und Bezüge zu anderen Rechtsvorschriften herstellt, den Kern des BUND-Antrages dahingehend uminterpretiert, dass er wie ein Wiederholungsantrag wirkt und auf das Kernanliegen kaum eingeht, sich am Ende darauf festlegt, dass die Stadt den wirkungsvollen Bestandsschutz von Vorgärten ohnehin personell nicht kontrollieren kann, dann übersteigt die Verwaltung (Exekutive) damit nach Ansicht des BUND deutlich ihre Kompetenzen und macht ihrerseits Politik (Legislative), was ihr nicht zusteht.

Die Politik muss sich in einer Demokratie darauf verlassen könne, dass sie die Exekutive sachgerecht, wahrheitsgemäß und redlich informiert und berät. Das ist hier nicht geschehen, wie Peter Dönicke in seiner Fachaufsichtsbeschwerde minutiös darlegt.

Er kommt zu dem Schluss:

Der Inhalt der Beratungsvorlage der Verwaltung widerspricht in weiten Teilen dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG), wonach sich die Verwaltung bei ihrem Handeln an Gesetze, Rechtsverordnungen, autonome Satzungen und Gewohnheitsrecht zu halten hat.

Der BUND fordert daher, dass der Bürgerantrag erneut dem Rat vorgelegt und behandelt wird und dem Vetreter des BUND dazu die Gelegenheit gegeben wird, sein Anliegen vor den Ratsherren und –frauen persönlich vorzutragen, was in Mönchengladbach zur Zeit nicht vorgesehen ist.

Nur so sieht der BUND gewährleistet, dass der Sinn und Zweck eines Bürgerantrages auch zum Zuge kommen. (Pressemitteilung) (Presse) (Presse und mehr zum Thema “Was ist ein Bürgerantrag, eine Fachaufsichtsbechwerde”)

2023: Schottergarten-Verbot: Was Sie über die schärferen Regeln in NRW wissen müssen