40 Jahre Landschaftsplanung in Mönchengladbach Stellungnahme des BUND zur 3. Änderung des Landschaftsplanes

Was ist ein Landschaftsplan?

Vor genau 40 Jahren beschloss der Rat der Stadt Mönchengladbach, einen Landschaftsplan aufzustellen. 1987 wurde er fertiggestellt, 1994 trat er in Kraft, wurde 2004 zum ersten, 2008 zum zweiten und nun zum 3 Mal geändert und angepasst.

Der Landschaftsplan stellt die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität rechtsverbindlich dar.

Er besteht aus einer Karte, einer Begründung mit den Zielen und Zwecken sowie den wesentlichen Ergebnissen des Landschaftsplans und einem Text und Erläuterungen. Er enthält insbesondere

  1. die Darstellung der Entwicklungsziele für die Landschaft
  2. die Festsetzung besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft
  3. die Kennzeichnung der Bestandteile des Biotopverbunds
  4. besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung und
  5. die Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen, insbesondere zur Förderung der Biodiversität. Darunter fallen insbesondere
  6. die Anlage, Wiederherstellung oder Pflege naturnaher Lebensräume, einschließlich der Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege der Lebensgemeinschaften sowie der Tiere und Pflanzen wildlebender Arten, insbesondere der geschützten Arten im Sinne des Fünften Abschnitts des Bundesnaturschutzgesetzes,
  7. die Anlage, Pflege oder Anpflanzung ökologisch auch für den Biotopverbund bedeutsamer sowie charakteristischer landschaftlicher Strukturen und Elemente wie Streuobstwiesen, Flurgehölze, Hecken, Bienenweidegehölze, Schutzpflanzungen, Alleen, Baumgruppen und Einzelbäume,
  8. die Herrichtung von geschädigten oder nicht mehr genutzten Grundstücken einschließlich der Entsiegelung, Beseitigung verfallener Gebäude oder sonstiger störender Anlagen, die auf Dauer nicht mehr genutzt werden,
  9. die Pflegemaßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Landschaftsbildes sowie die Pflege und Entwicklung von charakteristischen Elementen der Kulturlandschaft,
  10. die Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für im besiedelten Bereich vorhandene landschaftliche Strukturen und Elemente insbesondere im Hinblick auf ihre Bedeutung für den Biotopverbund und
  11. Maßnahmen für die landschaftsgebundene und naturverträgliche Erholung.

Diese Festsetzungen werden bestimmten Grundstücksflächen zugeordnet. Soweit nicht Gründe des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegenstehen, ist es auch zulässig, Festsetzungen einem im Landschaftsplan abgegrenzten Landschaftsraum zuzuordnen, ohne dass die Festsetzungen an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden werden.

Wozu ein neuer Landschaftsplan?

Änderungen am Landschaftsplan 2008

Vor dem Hintergrund des weiter zunehmenden Artenrückgangs („Insektensterben“), der Veränderungen des Freizeitverhaltens nicht zuletzt im Zuge der Corona-Pandemie und der inzwischen nicht mehr zu übersehenden Notwenigkeit eines noch viel konsequenteren Klimaschutzes und einer unerlässlichen Anpassung an die Folgen des Klimawandels steht die Landschaftsplanung in einem Ballungsraum wie Mönchengladbach vor höheren und weiteren Anforderungen als vor 30 Jahren.

Die betrifft insbesondere

  • die Ausstattung des noch verbleibenden Freiraumes mit gliedernden und belebenden Elementen wie Hecken, Baumreihen, Blühstreifen, schattigen Sitz- und Verweilgelegenheiten zur Förderung des Artenreichtums in der Feldflur einerseits, aber auch zur Steigerung des Erholungs- und Freizeitwertes der siedlungsnahen Agrarlandschaft, was innerorts aufgrund der dichten Bebauung nur noch schwer möglich ist,
  • die Anlage von siedlungs- und gewerbegebietsnahen Retentionsräumen, um die Regenwassersammler und letztlich das Gruppenklärwerk Neuwerk mit Niersabfluss bei Starkregenereignissen zu entlasten. Die „Renaturierung“ der infrage kommenden Retentionsräume an der Niers (Bresges Park, Bungtbach, Wetscheweller und Güdderather Bruch) wird dafür zukünftig nicht ausreichen, zumal, wenn weitere Wohnbau- und Gewerbegebiete hinzukommen sollten,
  • besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung in Anpassung an den Klimawandel.

Von den im noch rechtskräftigen Landschaftsplan umfangreich vorgesehen Hecken, Baumreigen, Blüh- und Gehölzstreifen wurde in der Vergangenheit nur ein Bruchteil umgesetzt. Angesichts der öffentlichen Diskussion zum Klimawandel, Artensterben und zur Agrarwende ist zu erwarten, dass sich zukünftig die Vorgaben für die Landwirtschaft, aber auch die Fördermöglichkeiten für eine naturnähere Bewirtschaftung deutlich ändern werden. Dann wäre es hilfreich, wenn die zahlreichen Vorschläge für gliedernde und belebende Elemente im „alten“ Landschaftsplan, die seinerzeit intensiv mit der Landwirtschaft abgestimmt wurden, nicht verloren gingen, vielmehr ergänzt und ausgebaut würden.

Fünf Gründe für das Artensterben – und was man dagegen tun kann

Nun zum aktuell vorliegenden Entwurf zur 3. Änderung des Landschaftsplanes der Stadt Mönchengladbach.

Dazu hat der BUND nun als „Träger öffentlicher Belange“ seine Stellungnahme abgegeben.

Das Fazit

Was Geltungsbereich des Landschaftsplanes und Schutzgebiete betrifft, ist der neue Landschaftsplan sicherlich ein Fortschritt. Für Freizeit und Erholung wichtige siedlungsnahe, noch unbebaute Landschaftsteile werden nun Teil des Landschaftsplanes, so z.B. der Bereich östlich Stadtwald Rheydt, die Niersniederung zwischen Wetschewell und Bresges Park, der Bunte Garten oder auch der Bereich um den Verkehrslandeplatz Mönchengladbach, um nur einige zu nennen (Festsetzungskarte I).

Bereiche, die in einer Großstadt wie Mönchengladbach des besonderen Schutzes bedürfen, wie es der Gesetzgeber formuliert, wurden nun zu Naturschutzgebieten erklärt, z.B. die Donk, Auenwaldreste am Verkehrslandeplatz Mönchengladbach, der inzwischen „verwilderte“ Bereich um das ehemalige britische Militärkrankenhaus südlich JHQ sowie der Buchholzer Wald mit seinem uralten Buchenbestand.

Landschaftsschutzgebiete, eine Schutzkategorie unterhalb der Naturschutzgebiete, wurden sinnvoll erweitert und ergänzt. Dabei geht es vornehmlich um Eigenart und Schönheit der Landschaft, um den Erhalt von Freiräumen für die Naherholung, aber auch für die Entwicklung und Förderung des Naturhaushaltes.

Diese Festsetzungen sind zunächst rein konservierend, sichern den status quo ab und beinhalten noch kein Mehr für Naturschutz und Erholung in der freien Landschaft.

Hier vermisst der BUND konkretere Maßnahmen wie Biotopverbundachsen, die Orts- und Landschaftsteile miteinander verbinden und dazu beitragen, den Artenschwund in der Agrarlandschaft wenigstens zu verlangsamen.

 

Auch was „Maßnahmen für die landschaftsgebundene und naturverträgliche Erholung“ betrifft, bleibt die vorgelegte Planung weit hinter ihren Möglichkeiten zurück, etwa den im Sommer zunehmend hitzegeplagten Menschen neue Erholungsräume mit entsprechend gestalteten, schattenspendenden Landschaftselementen zu bieten.

Welche Landschaftsteile in Mönchengladbach für die Naherholung besonders geeignet, wichtig und entsprechend zu entwickeln sind, lässt sich recht gut und übersichtlich anhand der Karte der „ruhigen Gebiete“ erkennen. Die Karte ist Teil des Lärmaktionsplanes/3. Runde, der zur Zeit in die BürgerInnenbeteiligung geht. Die Karte zeigt auch einprägsam, welche Teile im dicht besiedelten Stadtraum nicht ruhig und erholsam sind.

 

Will man etwas für lärmgeplagte, Erholung suchende Menschen tun, müssten dann aber auch die entsprechenden Planungskapazitäten und Finanzmittel bereitgestellt werden – eine Aufgabe unserer Politiker.

Dies ist in den letzten 30 Jahren, seit der aktuelle Landschaftsplan rechtskräftig ist, kaum geschehen.

Papier ist geduldig. Die Natur zeigt uns inzwischen unmissverständlich: sie ist es nicht mehr.

Print Friendly, PDF & Email

2 Gedanken zu “40 Jahre Landschaftsplanung in Mönchengladbach Stellungnahme des BUND zur 3. Änderung des Landschaftsplanes

  1. Ich finde es super, dass Mönchengladbach viel Wert auf den Naturschutz legt, genauso wie die Landschaft zu pflegen. Mir ist nicht klar gewesen, dass das mit einem bestimmten Landschaftsplan abläuft. Ich werde mich auf jeden Fall ausführlicher damit auseinandersetzen.

  2. Mein Onkel ist im Gemeinderat tätig und hat letztens erst etwas über einen Landschaftsplan erzählt. Da ist es gut zu wissen, dass dieser immer aus einer Karte und der Begründung von Zielen besteht. Ich hoffe, dass bei Bedarf, die Gemeinde einen passenden Anbieter für die Landschaftsplanung für die Erhaltung von Ökosystemen findet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert